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Pflegeheime und Lüftungen

Hallo werte Forenteilnehmer,

wir sind mit der bauphysikalischen Begleitung des Neubaus eines Altenheims beauftragt und hier sollen möglicherweise Fördermittel für EH55 EE beantragt werden.

Gemäß Technischer FAQ und Nummer 3 §3 Absatz 1 werden Alten- und Pflegeheime aufgrund der wohnähnlichen Nutzung als Wohngebäude bilanziert. So weit, so sinnvoll. Nun planen wir für die Bewohnerzimmer gemäß DIN 1946-6 mechanische Belüftungsmöglichkeiten und statten diese, auch um die Energieeffizienz zu verbessern und die KfW Förderziele zu erreichen mit Wärmerückgewinnung aus.

Für die Bereiche des Gebäudes, die nicht als Wohnraum genutzt werden (Flure, Lager, Treppenhaus, Stationsstützpunkte etc.) ergibt sich zunächst keine Notwendigkeit, eine Lüftungsanlage mit WRG vorzusehen. Der Bauherr würde aus Kostengründen hier lieber Fensterlüftung vorsehen.

Nun meine Frage:

Muss ich die Räume alleine aufgrund der Einstufung als Effizienzhaus ebenfalls mit Lüftung ausstatten?

Muss ein getrennter Wärmeschutznachweis für diese Räume geführt werden (aufgrund 1.01 - abweichende Konditionierung)?

Wie verhält es sich mit dem Blower-Door Test wenn unterschiedliche Lüftungsarten in demselben Gebäude vorhanden sind?

Es würden dann nur für die Bewohnerzimmer Zuschüsse beantragt, die gebäudeinternen Erschließungsflächen hätten nicht dieselben anforderungen wie die Bewohnerzimmer, kann dies im Sinne des Fördermittelgebers sein?

Ich freue mich auf den Input. Übersehe ich irgendetwas wichtiges?

Besten Gruß

Repgen

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