Hallo zusammen,
ich bilanziere gerade ein Nichtwohngebäude, das als Effizienzhaus 40 gefördert werden soll. Es erhält Streifenfundamente an den Außenkanten sowie mehrere Fundamentstreifen innerhalb der Bodenplatte. Zwischen den Streifen ist die Bodenplatte unterseitig gedämmt, es gibt außerdem vertikale Randdämmungen aller Fundamente. Meine Frage ist nun, wie ich den mittleren U-Wert der Bodenplatte richtig berechne. Die technischen FAQ der KfW (Punkt 4.08) verweisen dazu auf die Auslegung XXII - 3 zu Anlage 2 Nr. 2.3 EnEV 2013
https://www.bbsr-energieeinsparung.de/EnEVPortal/DE/Archiv/EnEV/EnEV201…
Demnach kann ich eine Simulationsrechnung des Randbereichs durchführen und daraus einen mittleren U-Wert bestimmen, der den Wärmeverlusten der tatsächlichen Konstruktion entspricht. Was aber ist mit den Streifenfundamenten innerhalb der Bodenplatte (die noch innerhalb des 5-Meter-Streifens liegen)? Wie geht Ihr mit einer solchen Konstruktion um?
Ich bin für alle Hinweise dankbar.
Alles innerhalb von 5 m Randbereich bleibt bei der Berechnung der mittleren U-Werte unberücksichtigt. In dem Fall auch die Streifenfundamente innerhalb der Bodenplatte. Der konstruktive U-Wert der Bodenplatte im 5-Meter-Randbereich wird mit dem Faktor 0,5 multipliziert und in die Berechnung der mittleren U-Werte berücksichtigt.
Bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs wird dann die komplette Bodenplatte bilanziert.
Der Randdämmstreifen darf nicht gleichzeitig im U-Wert des Bauteils und im Ansatz "mit Randdämmung" zur Ermittlung der Korrekturfaktoren berücksichtigt werden.
Es gibt zwei Berechnungsverfahren für den U-Wert der Bodenplatte:
Die Bodenplatte kann auch getrennt als zwei Teilflächen (zwei Bauteile) mit den entsprechenden U-Werten in die Berechnung berücksichtigt werden. Der Ansatz "ohne Randdämmung" ist dann in die Bilanzierung zur Ermittlung der Korrekturfaktoren anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Gjon Hila