Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Ein-Zonen-Modell nur noch im Neubau?

In der EnEV war es noch problemlos möglich, das vereinfachte Berechnen eines NWG mit dem „Ein-Zonen-Modell“ auf Bestand und Neubau anzuwenden.

Im GEG regelt der §32 diese Vereinfachung. Unter diesem Paragraphen steht jetzt jedoch: „Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude“.

Nach meiner Lesart fallen somit die Bestandsgebäude nicht mehr unter diese Regelung.

Kennt jemand die Hintergründe?

2 Antworten

Sehr geehrter Herr Kramps,

der Hinweis auf "zu errichtende Wohn-/Nichtwohngebäude" zieht sich an mehreren Stellen durch das GEG, z.B. auch in "§ 23 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien".

Im "§50 Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes" werden in Absatz 3 umfangreiche Bezüge zu anderen Paragraphen hergestellt:

"In den Fällen des Absatzes 1 sind die Berechnungsverfahren nach § 20 Absatz 1 oder Absatz 2 oder nach § 21
Absatz 1 und 2 unter Beachtung der Maßgaben nach § 20 Absatz 3 bis 6, der §§ 22 bis 30 und der §§ 32 und 33
sowie nach Maßgabe von Absatz 4 entsprechend anzuwenden."

Damit kann m.E. im Bestand weiterhin das Ein-Zonen-Modell angewendet werden, wenn die Rahmenbedingungen dafür vorliegen.

Vielen Dank Herr Renner,

das erklärt die Situation. Unnötig komplex, das GEG, aber immerhin mit zufriedenstellendem Ergebnis.

um zu antworten.