In der EnEV war es noch problemlos möglich, das vereinfachte Berechnen eines NWG mit dem „Ein-Zonen-Modell“ auf Bestand und Neubau anzuwenden.
Im GEG regelt der §32 diese Vereinfachung. Unter diesem Paragraphen steht jetzt jedoch: „Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude“.
Nach meiner Lesart fallen somit die Bestandsgebäude nicht mehr unter diese Regelung.
Kennt jemand die Hintergründe?
2 Antworten
Vielen Dank Herr Renner,
das erklärt die Situation. Unnötig komplex, das GEG, aber immerhin mit zufriedenstellendem Ergebnis.
um zu antworten.
Sehr geehrter Herr Kramps,
der Hinweis auf "zu errichtende Wohn-/Nichtwohngebäude" zieht sich an mehreren Stellen durch das GEG, z.B. auch in "§ 23 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien".
Im "§50 Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes" werden in Absatz 3 umfangreiche Bezüge zu anderen Paragraphen hergestellt:
"In den Fällen des Absatzes 1 sind die Berechnungsverfahren nach § 20 Absatz 1 oder Absatz 2 oder nach § 21
Absatz 1 und 2 unter Beachtung der Maßgaben nach § 20 Absatz 3 bis 6, der §§ 22 bis 30 und der §§ 32 und 33
sowie nach Maßgabe von Absatz 4 entsprechend anzuwenden."
Damit kann m.E. im Bestand weiterhin das Ein-Zonen-Modell angewendet werden, wenn die Rahmenbedingungen dafür vorliegen.