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Dachgeschoss als Neubau auf einem Bestandsgebäude & Gesamtsanierung zum EH. Wie bilanzieren

Hallo, ich hoffe ich kriege die Situation ordentlich beschrieben - es geht um folgendes:

Bei einem Bestandsgebäude wird das Dachgeschoss entweder ausgebaut oder das Dach wird abgerissen und ein Staffelgeschoss neu aufgesetzt. Der Ausbau gilt als Neubau, da hier keine Wohnraumerweiterung stattfindet, sondern hier neue Wohneinheiten entstehen. 

Bis hierher ein klarer Fall für die 461 Neubau Effizienzhaus. 

Die Bilanzierung des Neubaus erfolgt "nach unten" gegen die beheizte Zwischendecke des Bestands, also ohne Energieverluste.

Der Bestand soll ebenfalls energetisch saniert werden. Wie muss hier die Systemgrenze für die Bilanzierung des EH verlaufen? Die FAQ sieht die Einzelbetrachtung der Erweiterung vor, generell wird aber eine Gesamtbetrachtung vorgeschrieben. Wird jetzt aus dem vorherigen Neubau ein Gebäudeteil und die Bilanzierung muss diesen komplett einschließen? Oder bildet hier ebenfalls die beheizte Zwischendecke die Systemgrenze und man rechnet im Bestand ohne Energieverlust nach oben?

Der Ausbau muss als Neubau mindestens EH55 einhalten und ist entsprechend gut. Damit ist im Bestand sicherlich gut EH 85 oder 70 zu erreichen. Noch einfacher wäre es jedoch hier mit einer null zu rechnen.

Bereits jetzt vielen Dank für eure informativen Antworten.

 

3 Antworten

Beim Bestand wird wie herkömmlich bilanziert, nur dass nun die oberste Decke als neutral angenommen werden kann da gegen beheizt. Drehe das Gebäude in Gedanken einfach um 90° und stelle dir vor an dein altes Gebäude das auf der Grenze steht wird jetzt vom Nachbarn angebaut. Wieso sollte diese Grenzwand bilanziert werden? Das geforderte Ht´ wird mit dem Ht´ des Referenzgebäudes verglichen und diese Referenz ist ja dann ebenfalls einseitig angebaut an eine "warme" Wand oder in deinem Fall an eine "warme" Decke.

Gruß Leonardo

Hallo Leonardo,

vielen Dank für deine Antwort.

So einfach hätte ich es auch gerne, sehe es mittlerweile jedoch anders. Folge ich deinem Gedanken, habe ich ein klares neues Gebäude - mit eigener Hausnummer, eigenem Eingang etc. So klar ist eine Aufstockung oder ein Ausbau eben nicht abgegrenzt.

Die FAQ 1.01 sagt folgendes aus:

Der Nachweis für ein Effizienzhaus/-gebäude ist entsprechend der Ausstellung eines Energieausweises nach § 79 Absatz 2 GEG für das (Gesamt-)Gebäude zu führen. Der Nachweis für einen Gebäudeteil als Effizienzhaus/-gebäude ist nicht zulässig.

Auch einen Energieausweis würde man meiner Meinung nach für das Gesamtgebäude, also Bestand inkl. neuem Gebäudeteil, ausstellen. Auch die Auslegung in der FAQ 10b des BBRS spricht eher dafür das hier nur ein Gebäude vorliegt. 

Je mehr ich darüber nachdenke desto mehr bin ich leider davon überzeugt das für den Nachweis zum EH im Bestand auch die gesamte Dachgeschoss Geometrie einbezogen werden muss. Ich habe die Frage auch auf offiziellem Weg gestellt, welche Antwortzeiten zu erwarten sind ist wohl leider bekannt. Aber wenn ich etwas erhalte, werde ich gerne hier einstellen.

Gruß aus dem Pott – Björn.

 

Hallo Björn,

ja da scheiden sich die Geister, bzw. jeder Sachbearbeiter bei der KFW legt es anders aus. Bei einem aktuellen Projekt MFH mit 12 Wohnungen + Aufstockung mit weiteren 4 Wohnungen war ursprünglich ein EH70 im Bestand + EH55 für die Aufstockung geplant. Nach schriftlicher Anfrage wurde mir seitens der KFW sogar empfohlen auf die Förderung der Aufstockung als Neubau zu verzichten und die Wände + Dach der Aufstockung als Modernisierung des Bestands zu sehen. Begründung war, wenn die Aufstockung zu schlecht für eine KFW-Neubauförderung ist kann das so praktiziert werden. Ein separater rechnerischer Nachweis für die geplante Aufstockung wurde nicht verlangt. In Summe fahre ich nicht schlechter da die neuen Wände und das Dach voll gefördert werden und eine aufwändige Trennung der Rechnungen in Bestand und Neubau entfällt. Der zu erwartende Zuschuss ist auch nicht geringer wie bei bei einer alternativen Neubauförderung.

Gruß Leonardo

um zu antworten.