da weder im GEG, in den BEG-Richtlinien noch in der TFAQ der Kfw Briefkästen erwähnt werden, berücksichtige ich diese nicht. Zumal das bei der Genauigkeit der Berechnungsverfahren, egal ob nach alter Normenkombination oder nach 18599 gerechnet wird keinen Sinn macht. Obwohl die DIN 18599 mit ihrem Umfang von ca. 1.000 Seiten für Wohngebäude bzw. ca. 1.400 Seiten für NWG, den Anspruch hat die Realität genauer abzubilden, liegen die Berechnungsergebnisse meiner Erfahrung nach meistens weit davon entfernt, selbst mit mehr oder weniger umfangreichem Bedarfs-/Verbrauchsabgleich. Zum Teil liefert die alte Normenkombi realistischere Ergebnisse. Beide Verfahren überschätzen meiner Erfahrung nach aber die Energiebedarfe des Bestandes und unterschätzen den Bedarf nach Sanierung. Auf Grund diese Erfahrungen halte ich es für Fragwürdig auf Grundlage der Bilanzierungsergebnisse Empfehlungen für Investitionsentscheidungen abzugeben. Meiner Meinung nach taugen die Ergebnisse lediglich zum Nachweis gesetzlicher bzw. dem Nachweis der Anforderungen von Fördermittelgebern. Grundsätzlich halte ich die Situation für sehr unbefriedigend. Werden dann auf dieser Grundlage die CO2 Einsparungen im Gebäudesektor berechnet, rechnet man sich die Situation schön. Zumindest würde ich diese Ergebnisse dann nicht als belastbar bezeichnen. Vor diesem Hintergrund dann noch Briefkästen berücksichtigen zu wollen, ist dann meiner Meinung nach mehr als mit "Kanonen auf Spatzen geschossen".
Hallo,
da weder im GEG, in den BEG-Richtlinien noch in der TFAQ der Kfw Briefkästen erwähnt werden, berücksichtige ich diese nicht. Zumal das bei der Genauigkeit der Berechnungsverfahren, egal ob nach alter Normenkombination oder nach 18599 gerechnet wird keinen Sinn macht. Obwohl die DIN 18599 mit ihrem Umfang von ca. 1.000 Seiten für Wohngebäude bzw. ca. 1.400 Seiten für NWG, den Anspruch hat die Realität genauer abzubilden, liegen die Berechnungsergebnisse meiner Erfahrung nach meistens weit davon entfernt, selbst mit mehr oder weniger umfangreichem Bedarfs-/Verbrauchsabgleich. Zum Teil liefert die alte Normenkombi realistischere Ergebnisse. Beide Verfahren überschätzen meiner Erfahrung nach aber die Energiebedarfe des Bestandes und unterschätzen den Bedarf nach Sanierung. Auf Grund diese Erfahrungen halte ich es für Fragwürdig auf Grundlage der Bilanzierungsergebnisse Empfehlungen für Investitionsentscheidungen abzugeben. Meiner Meinung nach taugen die Ergebnisse lediglich zum Nachweis gesetzlicher bzw. dem Nachweis der Anforderungen von Fördermittelgebern. Grundsätzlich halte ich die Situation für sehr unbefriedigend. Werden dann auf dieser Grundlage die CO2 Einsparungen im Gebäudesektor berechnet, rechnet man sich die Situation schön. Zumindest würde ich diese Ergebnisse dann nicht als belastbar bezeichnen. Vor diesem Hintergrund dann noch Briefkästen berücksichtigen zu wollen, ist dann meiner Meinung nach mehr als mit "Kanonen auf Spatzen geschossen".
Viele Grüße Moritz Flick