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Gashybrid mit Solarthermie für 25% Heizlast

Ich habe beim BAFA nachgefragt, wie denn bei der Gashybridheizung 25% der Gebäudeheizlast mit Solarthermie zu schaffen wären. Ich darf die Antwort des BAFA vom 8.1.20 zitieren:

"... gemäß VDI Blatt 6002 werden pauschal 500 W/m² Bruttokollektorfläche zugrunde gelegt. 10 m² Kollektorfläche entsprechen 5 kW und sind entsprechend für einen 20 kW Gasbrennwertkessel ausreichend bezüglich 25 % Heizlast.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reiner Warsinski
Referat 513 - Förderung Erneuerbarer Energien - Technik - Grundsatz MAP

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-2295
Fax: 06196 908-112295
E-Mail: reiner.warsinski@bafa.bund.de
Internet: http://www.bafa.de

Heißt das, dass sich die 25% nicht auf die Heizlast des Gebäudes beziehen, sondern auf die NWL des Heizkessels?
Reicht mir z. B. ein 15kW-Kessel aus, muss ich 25% = 3,75 kW mit Solar abdecken?
 

Gefragt am: 08.01.2020 11:10:24 von Herbert Stapff

20 Antworten

 von HeinzHallo Herr Stapff,

interessante Antwort des BAFA, auf die ich mich persönlich nicht verlassen werde. In den Richtlinien steht doch ganz eindeutig auf Seite 4 unter Punkt 2.3: "... muss mindestens 25% der Heizlast des versorgten Gebäudes (Gebäudeheizlast) betragen."

Ich warte noch auf Rückmeldung des BAFA, aber vielleicht hat schon jemand eine Antwort auf die Frage erhalten, ob andere regenerative Wärmeerzeuger, z.B. PV oder KWK für die 25 % Anrechnung möglich sind, auch wenn sie nicht gefördert werden?

MfG

Heinz Pluszynski

Geantwortet am: 08.01.2020 12:05:28 von Heinz D. Pluszynski

Noch verwirrender wird es m.E., wenn man statt der Bafa-Förderung die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen möchte. Hierzu gibt es ja die "Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV" , die in weiten Teilen den Formulierungen des Bafa entspricht.
Zusätzlich zu dem Anteil von 25% der Heizlast nach DIN 12831 findet sich noch folgender Passus:
"Die Bilanzierung ist gemäß DIN V 18599:2018-09 durchzuführen. Alternativ können auch die Berechnungsverfahren gemäß DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10 in jeweils geltender Fassung genutzt werden."
Wer soll denn bitte hier noch die Gebäudebilanz rechnen - und wofür?

Geantwortet am: 08.01.2020 12:25:58 von Bettina Grothusmann

Antwort auf von forenadmingeb@…

Japadapadu!!!!

Die neuen Richtlinien der KfW sind veröffentlicht.

Jetzt können sich die Handwerker mit dem BAFA und dem Finanzamt rumärgern, ich bin dann mal raus und ausverkauft wegen KfW-Bestätigungen!

Gruß

Heinz Pluszynski

Geantwortet am: 08.01.2020 13:08:01 von Heinz D. Pluszynski

Antwort auf von forenadmingeb@…

In der Verordung zu § 35c steht:

"Die Gebäudeheizlast ist bevorzugt nach DIN EN 12831 zu ermitteln. Analog zur Leistungsbeschreibung des oben genannten VdZ-Formulars sind alternativ auch „überschlägige“ Heizlastermittlungen auf der Basis der DIN EN 12831 zulässig."

Also Verfahren B.

Geantwortet am: 10.01.2020 08:50:58 von Werner Landgraf

Hallo Herr Landgraf,

Jetzt hab ich das VdZ Formular nochmal gelesen. Bei Verfahren A steht "abgeschätzte Heizlast". Ich denke das ist mit der Formulierung "... sind alternativ auch überschlägige Heizlastermittlungen.... zulässig" gemeint, also leider Verfahren A, dito beim BAFA.

MfG

Geantwortet am: 12.01.2020 12:40:52 von Heinz D. Pluszynski

Antwort auf von forenadmingeb@…

Wieso VdZ-Formular lesen? In der Verordnung zur Steuer steht, dass zur Vereinfachung eine "„überschlägige“ Heizlastermittlungen auf der Basis der DIN EN 12831 zulässig" ist. Das ist das maßgebliche. Wenn man dann das VdZ-Formular heranzieht, handelt es sich um Verfahren B. Verfahren A wäre die Ermittlung der Heizlast über die Wohnfläche in Abhängigkeit vom Baujahr. Von dieser Vereinfachung ist aber in der Verordnung nichts zu lesen.

Geantwortet am: 13.01.2020 08:45:12 von Werner Landgraf

Antwort auf von forenadmingeb@…

vermutlich "sprachliche Unschärfe" hinsichtlich NWL und Gebäudeheizlast, oder?

Ich glaube jetzt das BAFA-Regelwerk umfassend gelesen (...verstanden,naja) zu haben.

Ist es wirklich so, dass zur Frage, wie die Berechnung der 25 % Heizlast durch Solarthermie zu erfolgen hat, nichts vorgeben ist?

Dann gibt es dazu die Antwort vom BAFA auf Nachfrage von Herr Stapff:

500 W/qm …  für welchen Kollektortyp …  für alle, egal ob Flach- oder Röhrenkollektor?

Kennt jemand den Passus aus VDI Blatt 6002?

Geantwortet am: 10.01.2020 15:03:15 von Planungsbüro ENTECH

Die Formulierung wurde bereits wieder geändert und lautet nun:
"Die Gebäudeheizlast ist bevorzugt nach EN 12831 zu ermitteln, alternativ sind auch überschlägige Heiztlastermittlungen auf der Basis der EN 12831 zulässig (z. B. Online-Rechner). Bei solarthermischen Anlagen wird eine Kollektorleistung von 635 W/m² Bruttokollektorfläche zugrunde gelegt zur Ermittlung der 25 % Heizlast."

Den "Online Rechner" sollte die BAFA sicherheitshalber selbst als ausschließliche Variante zur Verfügung stellen, sonst ist einer möglichen Manipulation mit geschönten zu geringen U-Werten etc. Tür und Tor geöffnet. Nur weil etwas irgendwo im Internet online zur Verfügung steht bedeutet es ja nicht, das dies auch richtig ist.

Mit nun 635 W/m² anstatt zuvor den zuvor publizierten 500 W/m² darf die zu installierende Bruttokollektorffläche nun gut 21% kleiner ausfallen.

Gerade habe ich ein kleines einseitig angebautes EFH bilanziert, Baujahr 1964, original bis auf Thermopane Fenster und eine sehr gut gedämmte oberste Geschoßdecke. 11kW (86W/m²!) Heizlast (Näherung nach 12831, Hüllflächenverfahren) ergeben hier 4,33m² Bruttokollektorfläche, das ist selbst für eine reine TWW Kollektoranlage ein sparsamer Wert.

Geantwortet am: 16.01.2020 19:13:35 von Bernhard Engels

Antwort auf von forenadmingeb@…

Danke für die Antwort und die Hinweise!
In der Tat: das ist solar "sparsam". "Hybrid" ... neuer Wein in alten Schläuchen ...

Geantwortet am: 16.01.2020 19:26:07 von Planungsbüro ENTECH

Antwort auf von forenadmingeb@…

Wo findet man die zitierte Formulierung und den Online-Rechner?

Geantwortet am: 17.01.2020 09:25:20 von Werner Landgraf

Antwort auf von forenadmingeb@…

Unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerdervoraussetzungen/foerdervoraussetzungen_node.html "Voraussetzungen für Gashybridheizung"

Geantwortet am: 17.01.2020 10:01:07 von Bernhard Engels

Antwort auf von forenadmingeb@…

Ahja, danke.

Geantwortet am: 17.01.2020 10:07:42 von Werner Landgraf

Antwort auf von forenadmingeb@…

Hast Du für Dein Beispiel einen Online-Rechner verwendet? Welchen?

Geantwortet am: 17.01.2020 10:07:08 von Werner Landgraf

Antwort auf von forenadmingeb@…

Nein, alles sauber bilanziert, kein Onlinerechner. Baumaterialien aus der Baubeschreibung, Haus in Augenschein genommen, Dachboden Fenster, etc., U-Werte errechnet, insgesamt sorgfältig und sauber bilanziert. Keine Aufheizreserve, Wärmebrücken mit einem realistischen Ansatz aus Erfahrung (ohne WB Berechnung natürlich). Ergebnis zur Sicherheit noch abgeglichen mit witterungsbereinigtem Brennstoffverbrauch, passt.

Geantwortet am: 17.01.2020 13:29:54 von Bernhard Engels

Antwort auf von forenadmingeb@…

https://www.stiebel-eltron.de/toolbox/heizlast/

Geantwortet am: 21.01.2020 11:39:22 von Energieberatung Ring -

Antwort auf von forenadmingeb@…

Energieberatung Ring -

https://www.stiebel-eltron.de/toolbox/heizlast/

Hat der Stiebelrechner etwas mit der "überschlägigen Heizlastermittlungen auf der Basis der DIN EN 12831" zu tun, oder ist das ein Pippi Langstrumpf ("Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt") Rechner.

MfG

Geantwortet am: 21.01.2020 14:23:06 von Heinz D. Pluszynski

Antwort auf von forenadmingeb@…

keine ahnung, ich benutze sowas nicht, habe es nur aufgrund der frage hier verlinkt.

ich mache immer mit hottgenroth "tga heizung 6" ein 3d modell und ne ordentliche raumweise heizlastberechnung. dauert gerade man ne stunde :-)

Geantwortet am: 21.01.2020 14:52:55 von Energieberatung Ring -

Antwort auf von forenadmingeb@…

n Bezug auf die Größe der Solaranlage, steht inden Richtlinien: "Voraussetzungen für Eneuerbare Energien Hybridheizungen (EE-Hybride)

Für jeden regenerativen Wärmeerzeuger müssen die jeweiligen (oben stehenden), technischen Mindestanforderungen erfüllt werden."

und oben steht:"Solarthermieanlagen im Gebäudebestand

Mindest-Bruttokollektorfläche für Anlagen zur Raumheizung oder Kälteerzeugung:

Flachkollektoren: 9 m2
Vakuumröhrenkollektoren: 7 m2
Luftkollektoren: keine Mindestfläche

Mindest-Pufferspeichervolumen für Anlagen zur Raumheizung oder Kälteerzeugung:

Flachkollektoren: 40 Liter/m2 Kollektorfläche
Vakuumröhrenkollektoren: 50 Liter/m2 Kollektorfläche
Luftkollektoren: kein Pufferspeicher erforderlich

Solarthermieanlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung müssen mindestens 3 m2 Bruttokollektorfläche und 200 Liter Pufferspeichervolumen aufweisen."

Damit wird deine Solaranlage schon etwas größer!

Geantwortet am: 22.01.2020 10:25:51 von Ing. Büro Landwehr

Antwort auf von forenadmingeb@…

Einen Wiederspruch erkenne ich darin nicht. Die Kollektorffläche für TWW muß ja nach der zitierten Vorschrift lediglich 3m² betragen, und errechnet hatte ich 4,33m², also Vorgabe erfüllt. Das die 4,33m² aber eher gering bemessen sind haben wir ja bereits gemeinsam festgestellt. Interessant in diesem Zusammenhang finde ich, das falls ich keine reine TWW Anlage sondern eine kombinierte TWW mit Heizungsunterstützung plane nun eine größere Kollektorfläche für "Gas-Hybrid" bzw "renewable ready" einplanen muß. Das kommt mir wiedersprüchlich vor, und so vermute ich ins Blaue hinein, dass die Kombination der Vorgaben für Solarthermieanlagen im Bestand garnicht mit Gashybrid kombiniert werden soll.

Eine ähnliche vordergründige Unlogik ergibt sich darin, das für Gas-Hybrid zwar die Heizlast näherungsweise nach EN 12831 (also Hüllflächenverfahren) bestimmt werden soll, dann aber lediglich ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren A verlangt wird (habe ich explizit nachgefragt), obwohl mit der raumweisen Heizlastberechnung näherungsweise EN12831 doch bereits 2/3 der Arbeit für das Verfahren B geleistet wurde.

Geantwortet am: 22.01.2020 12:17:32 von Bernhard Engels

Antwort auf von forenadmingeb@…

@ Büro Landwehr: Sie haben Recht! Ich habe das ganze Thema nochmals mit dem BAFA besprochen. In der Tat sind die Formulierungen mißverständlich. Das BAFA stellt sich auf folgenden Standpunkt:
Heizung "renewebal Ready" meine die HEIZUNGsunterstützung(!) und nicht die Unterstützung des Wärmerzeugers(!) einer kombinierten Heizungs- und Warwasserbereitung. Der Heizkreis(!) muß also solar unterstützt werden, dito mit mindestens 9qm (Flach-)Kollektorfläche. Ob man den Kollektor dann auch zur zusätzlichen TWW Bereitung nutzt sei egal, aber die Heizung muß unterstützt werden.
Fazit:
Die mindestens 350l großen Puffer muß man dann auch unterbringen können. Und tunlichst Kollektortypen verwenden die bei hoher Temperatur leerlaufen sonst ist die Kollektoranlage im EFH schnell dicht.Im Falle einer FBH würde man die Kollektoranlage im Niedertemperaturbetrieb von 30°C in der Übergangszeit fahren, der TWW Speicher verlangt deutlich höhere Temperaturen. Wohl dem, der eine Regelung hat die in Abhängigkeit von der Außentemperatur die Beladung der beiden Puffer inelligent regelt, das ist m.E. eigentlich nur mit einer integrierten Wettervorhersage möglich.

Geantwortet am: 17.03.2020 11:27:40 von Bernhard Engels

Antwort auf von forenadmingeb@…

um zu antworten.