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KfW-Effizienzhaus 40 plus - Ermittlung des Jahresstromertrages der PV-Anlage

Aufgrund der Anzahl der Wohneinheiten und Nutzfläche An ergibt sich der erforderliche Jahresstromertrag. Wie ermittle ich nun die Anlagengröße?

1) Gehe ich in die Energiebilanz und ermittle nach DIN 18599 eine Anlage, die diesen Jahresstromertrag erzeugt? Welche Daten gebe ich dann dem Lieferanten an? Ermittelte Anlagenfläche oder Peakleistung? Als Variable dient eigentlich nur die Anlagenfläche. Die Leistung ergibt sich aus Modulart etc. Müsste ich also als Maß die Anlagenfläche vorgeben.

2) Oder gebe ich dem Lieferanten zerst den erforderlichen KfW-Mindeststromertrag und er gibt mir dann für die Energiebilanz aufgrund der Herstellerkenndaten die Anlagengröße. Diese gebe ich dann in die Bilanz ein und es ergibt sich schließlich ein neuer virtueller Jahresertrag?

Welcher Weg ist der richtige?

Gefragt am 07.02.2018 14:33:27 von Werner Landgraf

4 Antworten

Ich habe soeben mit einer Mitarbeiterin der KfW telefoniert. Sie ist zuständig für Vor-Ort-Kontrollen. Ich bekam folgende Auskunft:

1) Der erforderliche Jahresertrag muss durch eine Simulation des Lieferanten nachgewiesen werden.

2) In der Energiebilanz wird dann grundsätzlich die montierte Größe der PV-Anlage angesetzt.

Geantwortet am 08.02.2018 16:55:32 von Werner Landgraf

Sehr geehrter Herr Landgraf,

wenn sich die Vorgehensweise im letzen Jahr nicht geändert hat, dann haben Sie eine falsche Antwort erhalten.
Lauf FAQ 6.04 für Wohngebäude wird der Stromertrag nach festen Werten über den Standort Potsdam ermittelt.Diese Werte sind in der Software auch voreingestellt, so dass man einfach benötigete Srommenge eingibt und dann kommt die Aparturfläche raus, die man benötigt. Was die wirklich verbaute Anlage an Strom liefert ist irrelevant. (zumindest für die KfW-Berechnung) Bei einer Kontrolle für ein von mir betreutes Haus wurde genau das bemängelt (die exakte Erfassung) und der allgemeine Ertrag nachgefordert. Dann war es aber auch gut.

Grüße von Ole Ott

Geantwortet am 01.03.2018 17:47:48 von Ole Ott

Antwort auf von forenadmingeb@…

Ich habe inzwischen auch eine aufschlussreiche weitere Antwort der KfW auf eine Anfrage bekommen:

Ermittlung des Stromertrages der Photovoltaik-Anlage

a) Für den Nachweis des KfW-Effizienzhaus 40 ist wie folgt vorzugehen:
Für die Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien in der Effizienzhaus-Bilanzierung ist der Stromertrag nach den Vorgaben des § 5 Absatz 2 EnEV zu ermitteln (siehe FAQ Nr. 2.08 in der „Liste der Technischen FAQ“). Danach sind die mittleren monatlichen Strahlungsintensitäten der Referenzklimazone Potsdam nach DIN V 18599-10: 2011-12 Anhang E sowie die Standardwerte zur Ermittlung der Nennleistung des Photovoltaikmoduls nach DIN V 18599-9: 2011-12 Anhang B zu verwenden. Hinweis: Es ist die tatsächliche Orientierung und Neigung der Module zu berücksichtigen.
Die vorbeschriebenen Regeln gelten ohne Einschränkung für die Bilanzierung des Jahres-Primärenergiebedarfs (QP) und für die (Online-)Bestätigungen zum Antrag und nach Durchführung.

b) Für die Anforderungen nach dem Plus-Paket kann wie folgt vorgegangen werden:
Für die Bemessung der zu installierenden Photovoltaik-Anlage können in der Berechnung nach DIN V 18599-9: 2011-12 der Standort der Anlage mit der entsprechenden Klimazone nach DIN V 18599-10: 2011-12 und Produktkennwerte der gewählten Photovoltaikmodule berücksichtigt werden. Es darf die Anlage ausgeführt werden, die nach dieser Berechnung den jährlich mindestens zu erzeugenden Stromertrag je Wohneinheit und Gebäudenutzfläche gemäß Punkt 1. liefert.

Hinweis: In der Bilanzierung für das KfW-Effizienzhaus 40 gemäß 2. a) muss die Fläche der tatsächlich installierten Photovoltaik-Anlage berücksichtigt werden.

Ich verstehe das so: Die Dimensionierung der Anlage erfolgt produkt- und standordspezifisch nach DIN 18599 (Teil b der Antwort). Wobei man nach Norm berechnen kann, nicht muss. Also eine Simulation des Lieferanten ist auch möglich. Herauskommen muss der notwendige Jahresstromertrag für das Effizienzhaus 40 plus.

In der Bilanz muss ich dann nach Norm mit den normativen Vorgaben rechnen (Teil a der Antwort). Spezifisch sind dann nur die Anlagenfläche (aufgrund der Simulation), Ausrichtung, Neigung, Modul- und Montageart.

Geantwortet am 02.03.2018 10:23:41 von Werner Landgraf

Antwort auf von forenadmingeb@…

Man das hört sich alles ganz schön kompliziert an. Wir bauen auch grade eine Fertighaus-Villa aber ob ich da den KfW mit einbeziehe ist noch nicht schlüssig, denn dafür muss ich mich da erst nochmal etwas mehr recherchieren. Gibt es das auch etwas leichter verständlich?

Geantwortet am 28.10.2018 13:08:24 von Isabel

Antwort auf von forenadmingeb@…

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