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Kosten für Kfw- Anträge

Hallo,

ist es möglich, die Kosten für den Energieberater (KfW- Anträge) in die Gesamtkosten bei der KfW anzurechnen (in diesem Fall 430er Programm).

Dankeschön!

Gefragt am: 03.11.2017 20:36:32 von Schornsteinfeger & Energieberatung

14 Antworten

Ja natürlich.
MfG

Geantwortet am: 05.11.2017 08:04:12 von Heinz D. Pluszynski

Danke!!

Geantwortet am: 05.11.2017 10:03:51 von Schornsteinfeger & Energieberatung

Antwort auf von forenadmingeb@…

Die Energieberater-Kosten werden im Programm 431 gefördert und zwar als 50% Zuschuss und ist nicht mit anderen Programmen (430, 150/152, 455) Verrechnbar.

Ein Energieberater ist grundsätzlich kein Fehler.
Schaut Sie mal unter http://www.g-kunert.de rein, da bekommt Sie viele Ihrer Fragen beantwortet. Zudem ist die Erstberatung kostenlos, Fragen kostet nix!!

Beispiel: 1

Investition: 12.000,- €
Energieberater: 1.000,-€
Zuschuss zum Energieberater -500,- €
Zuschuss zur Investition -1.200,-€
somit Kostet die Maßnahme nur 11.300,-
700,- € gespart.

Beispiel: 2

Investition: 50.000,- €
Energieberater: 2.000,-€
Zuschuss zum Energieberater -1.000,- €
Zuschuss zur Investition -5.000,-€
somit Kostet die Maßnahme nur 46.000,-
4.000,- € gespart.

Bei Kredit sieht es ähnlich aus: Es rentiert sich, und wenn ein Effizienzhaus erreicht wird erst recht!
Ein vernünftiger und guter Energieberater rentiert sich immer!!
Und wenn er was taugt sind die Nachweise bei Heizung lt. EWärmeG§20 enthalten.

Falls der Link raus geflogen ist, probieren Sie Stichworte:
Kunert, Energieberater, Nattheim, Maler

Geantwortet am: 27.02.2018 19:00:07 von energieberatung@g-kunert.de

Nicht jeder nutzt auch das Programm 431 (Zuschuss Baubegleitung) warum auch immer. Dann kann man die Kosten des Energieberaters schon über die anderen Programme fördern lassen. Aber eine Doppelförderung ist nicht möglich.z.B. 430 + 431

Grüße von Ole Ott

Geantwortet am: 01.03.2018 18:04:12 von Ole Ott

Antwort auf von forenadmingeb@…

Hiiiiilfe !!!!!

Wie kann man denn solche Falschaussagen hier verbreiten????

NATÜRLICH lassen sich die Energieberaterkosten doppelt fördern.

1. Klar, 50%, max. 4000€ über Prg. 431
2. Bei Finanzierung über 151/152: die restlichen 50% können in den Kreditbetrag mit einberechnet werden.

oder 3. bei Zuschuss-prg. 430 : NOCHMALS die KOMPLETTEN Energieberaterkosten.

Nachzulesen über die KfW Seite:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Baubegleitung-(431)/


Auszug:
Kann der Zuschuss für Bau­begleitung mit der Förderung in den Produkten Energie­effizient Bauen und Sanieren kombiniert werden?
Die Kombination des Baubegleitungs­zuschusses mit den Produkten "Energie­effizient Bauen und Sanieren" (Programm­nummer 151/152, 153, 430) sowie weiteren öffentlichen Mitteln ist möglich, wenn die Summe der Förder­zusagen die förder­fähigen Aufwendungen für die Leistungen des Energieeffizienz-Experten nicht übersteigt.

Zuschussvariante (430)

Die Kosten für den Energieeffizienz-Experten können in den Produkten 430 und 431 komplett angesetzt werden.

Kreditvarianten (151/152, 153)

Die Kosten für die Baubegleitung, die über den im Produkt 431 geförderten Betrag hinausgehen, können in den Kreditvarianten als Investitionskosten angesetzt werden.
 

Geantwortet am: 02.03.2018 08:11:08 von Sony Ony

Antwort auf von forenadmingeb@…

Hallo Sony Ony,

ich muss mich entschuldigen, da hatte ich unrecht.
Aber jetzt ist es wunderbar schön hier niedergeschrieben und unmißverständlich erklärt.

Grüße von Ole Ott

Geantwortet am: 02.03.2018 08:49:38 von Ole Ott

Antwort auf von forenadmingeb@…

Das ist mittlerweile nicht mehr aufzufinden. Gilt dies immer noch in der BEG?

Antwort auf von forenadmingeb@…

Hallo Herr Kunert.

"Ein vernünftiger und guter Energieberater rentiert sich immer!!"

Schuster bleib bei Deinen Leisten, Maler bleib bei Deinen Farben.

MfG

Geantwortet am: 02.03.2018 09:39:51 von Heinz D. Pluszynski

Antwort auf von forenadmingeb@…

Die Kombinationsmöglichkeit ist interessant. Wie sieht es denn bei dem Mindestauszahlungsbetrag aus. 431 geht ja nur in Kombination mit bspw. 430 aber werden dann die Forderungen für 431+430 zusammengerechnet für die mind. 300 Euro Förderung?

Konkret geht es darum, dass man mit einem hydraulischen Abgleich in einem Einfamilienhaus kostetechnisch ja kaum auf 3000 Euro Investitionskosten für den Mindestauszahlungsbetrag von 300€ kommt. Wir würden mit dem Material und Beratung durch den Energiefachmann jedoch auf knapp über 300€ Förderung kommen. Reicht der KfW das?

Vielen Dank bereits vorab!

Geantwortet am: 28.08.2018 08:58:52 von Lotf

Antwort auf von forenadmingeb@…

Die Fördersumme von 300,- € muss alleine im Programm 430 zustande kommen. Bei den förderfähigen Kosten können die Kosten des Sachverständigen hinzugerechnet werden.

Aber ein hydraulischer Abgleich alleine ist bei der KfW sowieso nicht förderfähig. Es gibt den Förderbereich "Optimierung der Heizungsanlage". Dort gilt es neben dem hydraulischen Abgleich noch andere technische Anforderungen einzuhalten.

Der hydraulische Abgleich alleine lässt sich aber über das BAFA im Programm "Heizungsoptimierung" fördern. Hier bekommt man von den Nettokosten 30% zurück. Und es ist kein Sachverständiger notwendig.

Geantwortet am: 28.08.2018 09:37:46 von Werner Landgraf

Antwort auf von forenadmingeb@…

Danke für die rasche Rückmeldung. Ich hatte das Merkblatt so verstanden, dass alle Punkte unter der Heizungsoptimierung förderfähig seien. Maßnahmen würden sein:
-heizventile tauschen
-Tausch auf hocheffiziente heizungspumpe inkl. Einbau Magnetitabscheider
-Tausch auf hocheffiziente Warmwasserwälzpumpe
- Berechnung Hydr.Abgleich

Das ist von der Liste schon relativ viel, aber auch da kommt man mit einem Einfamilienhaus ja nicht auf 3000 Euro. Wer soll diesen Zuschuss dann bitte in Anspruch nehmen? Also die politische Zielsetzung für die Vorgabe mit 300 Euro mindestauszahlungsbetrag wird mir nicht klar...

Geantwortet am: 28.08.2018 09:48:47 von Lotf

Antwort auf von forenadmingeb@…

Das ist schon richtig, dass man nur mit der Optimierung kaum auf die 3000,- € kommt. Häufig wird die Optimierung aber mit einer anderen Maßnahme zusammen durchgeführt, z.B. einer Dachsanierung. Dann klappt das.

Und diese Mindestfördersummen (Bagetellgrenze) haben schon ihren Sinn. Bei einem Förderprogramm muss immer beachtet werden, dass der Verwaltungsaufwand nicht zu groß wird. Deshalb werden "kleine" Maßnahmen nicht gefördert.

Geantwortet am: 28.08.2018 09:57:11 von Werner Landgraf

Antwort auf von forenadmingeb@…

Naja, die Argumentation mit. Dem Verwaltungsaufwand würde ich ja verstehen, wenn nicht bspw. Einbruchschutz auch mit viel weniger Auszahlung gefördert werden würde.

Ich bin nun am überlegen wie das am besten gefördert wird. Bei der bafa kann man die Materialkosten anscheinend nicht geltend machen, wenn der Einbau in Eigenleistung erfolgt? Bei der KfW schon, aber da gibt es die Mindestauszagkubgssumme.Es stehen noch Maßnahmen zum Einbruchschutz und Altersgerechtes-Umbauen (größeres Carport mit Dachdeckerarbeiten) an. Kann man da erfahrungsgemäß sonst irgendwas zusammen legen?

Nicht so einfach mit diesen Forderungen...

Geantwortet am: 28.08.2018 10:03:38 von Lotf

Antwort auf von forenadmingeb@…

Ob beim BAFA nur die Materialkosten alleine förderfähig sind müsste dort angefragt werden (Telefon: 06196 908-1001, Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr, Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr).

Zu Eigenleistung sagt die KfW folgendes: "Werden Eigenleistungen erbracht, können Materialkosten gefördert werden, wenn die fachgerechte Durchführung der energetischen Maßnahme und die hierfür angefallenen Materialkosten formlos zusätzlich zu den Angaben im Formular "Bestätigung nach Durchführung" durch den zugelassenen Energieeffizienz-Experten bestätigt wird." Der Sachverständige haftet damit sogar, dass Sie alles technisch richtig gemacht haben.

Grundsätzlich kann man Förderprogramme kombinieren. Dabei müssen die Höchstfördersummen innerhalb eines Bereiches beachtet werden, z.B. Kombination Programm 430 und 152. Eine Kombination wirkt sich aber nicht auf die jeweiligen Mindestfördersummen aus, d.h. es muss bei jeden einzelnen Antrag die Mindestfördersumme erreicht werden.

Geantwortet am: 28.08.2018 10:53:00 von Werner Landgraf

Antwort auf von forenadmingeb@…

um zu antworten.