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KfW-Eff.-Haus --> Kellerabgang thermisch abtrennen

Hallo Kollegen,

ich bearbeite derzeit ein KfW-EH-55. für das bereits eine BzA erstellt wurde.
Ursprünglich war vorgesehen, dass die Teilunterkellerung des über 100 Jahre alten Gebäudes komplett zugeschüttet wird, im Rahmen der Werkplanung des Architekten bleiben nun aber 2 Kelleräume für die Technik bestehen.

Es gibt im EG einen Vorraum mit eigener Haustüre, von diesem Vorraum führt ein NICHT thermisch abgetrennter Kellerabgang in den Keller, von dort kommt man dann in den Technikraum.
Rechne ich vorschriftsmäßig den Kellerabgang mit in die thermische Hüllfläche, so bin ich nicht mehr auf KfW-EH-55-Niveau.
Ich schlage also nun dem Architekten / Bauherrn vor, den Kellerabgang von EG nach KG thermisch abzutrennen (Wand + Tür), um den Teil des Treppenhauses im KG wieder aus der Hüllfläche zu bekommen.
Die Hüllfläche würde ich dann bis zur den Kellerabgang abgrenzenden Wand / Tür gehen lassen, die Decke über dem Kellerabgang würde ich dann "gegen Keller unbeheizt" ansetzen.

Kann mir jemand sagen, ab wann die KfW per Defintion etwas als "thermisch abgetrennt" erachtet?
Ich hätte einfach eine GK-Wand vorgeschlagen... bei der Türe hätte ich Innentür-Qualität vorgeschlagen - reicht das?

Das Problem bei der derzeitigen Berechnung ist der Uralt-Keller ungedämmt gegen Erdreich...
 

Gefragt am: 18.02.2019 11:04:03 von Mario Mitterbauer

5 Antworten

Hallo,
der Terminus "thermisch abgetrennt" im Zusammenhang mit einer techn Mindestanforderung der KfW ist mir unbekannt, im Zweifelsfalle sollte man dazu direkt bei der KfW nachfragen.

Aus einem 100 Jahre alten Haus ein Eff.Haus 55 zu machen ist schon sehr ambitioniert. Denke ich an die damaligen Mauerwerksstärken dürfte insbesondere im Bereich EG-Keller die Wärmebrückenberechnung zu vergleichsweise großen Psi mal l Werten führen, da der Keller als nicht beheizte Zone gilt. Möglicherweise ist ja die Betrachtung den Keller in die beheizte Zone zu implementieren besser, da auf diese Weise die Betrachtung des Kellerabgangs ebenfalls besser zu bewältigen ist.
Bei der von Ihnen vorgeschlagenen Abtrennung des Kellers mit GK Wand und Innentüre ergeben sich natürlich weitere Einzelwärmebrücken die aufwendig gerechnet werden müssen.
 

Geantwortet am: 19.02.2019 10:54:31 von Bernhard Engels

Hallo und vielen Dank für die Stellungnahme.

Der Terminus "thermisch abgetrennt" stammt aus den Technischen FAQ der KfW - Punkt 1.12 "Bekanntmachung, Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß" - hier heißt es: "Beispielsweise darf ein innenliegender, thermisch nicht abgetrennter Kellerabgang beim Nachweis eines KfW-Effizienzhauses nicht übermessen werden."

Das Sanierungsobjekt ist übrigens nur zu einem kleinen Teil unterkellert, ein Teil wird zugeschüttet, ein Teil wird nun (nachträglich, war in der Eingabeplanung nicht vorgesehen) Technikraum, der größte Bereich ist nicht unterkellert und bekommt eine neue Bodenplatte.

Zusammen mit WDVS auf dem alten Mauerwerk (EG-OG), neuen Fenstern mit 3-Scheibenverglasung und einem komplett neuen, Loftartig ausgebautem DG ist KfW55 definitiv erreichbar.
Ich habe mit der WB-Berechnung erst angefangen, nahm aber für die BzA einen relativ hohen WB-Zuschlag von 0,035 W/m²K an, den ich detailliert berechnet eigentlich unterschreiten sollte - nur der völlig ungedämmte Uraltkeller in der thermischen Hüllfläche macht mir halt im Moment Probleme :)

Geantwortet am: 19.02.2019 12:58:21 von Mario Mitterbauer

Antwort auf von forenadmingeb@…

Ok, da kommt die "thermische Abtrennung" her. Das ist vielleicht etwas unglücklich formuliert. Gemeint war, dass Keller- und Dachgeschoßabgänge immer entsprechend den am Bauwerk vorhandenen Teilflächen exakt im Bilazierungsmodell abgebildet werden müssen. Dazu gehört dann zwangsläufig, dass als Begrenzung Wand-Decke-Boden-Türe vorhanden sein müssen, denn ein nicht abgegerenzter Kellerrabgang (und Keller) würde quasi zwangsweise mit der im Luftverbund stehenden Diele des beheizten Erdgeschosses zusammenhängen, und sich daher nur ein Einzonenmodell mit integriertem (beheizten) Keller abbilden lassen.

Eine Abtrennung müssen Sie also ohnehin bauen, was auch so eine gute Idee ist, denn ein nicht ganz trockener Altbaukeller würde ansonsten permanent Feuchte in die Wohnzone eintragen, die dann wieder wenig Energieeffizient hinausgelüftet werden müsste.

Der WB Zuschlag von 0,035 mit vielen alten dicken EG Mauern ohne Kimmsteine könnte zu optimistisch sein. Wenn Sie das Ergebnis haben wäre es schön es hier im Forum mitzuteilen.
 

Geantwortet am: 19.02.2019 14:08:13 von Bernhard Engels

Antwort auf von forenadmingeb@…

Thermisch trennende Bauteile sind die Bauteile zwischen beheizten und unbeheizten Bereichen. Unbeheizte Bereiche sind Außenluft oder Räume ohne Heizkörper (z.B. Keller, Dachboden). Man kann jedoch auch unbeheizte Räume in den beheizten Bereich mit einbeziehen. Dann müssen eben deren Grenzbauteile zum Kalten hin in die Bilanz mit einbezogen werden.

Beim Kellerabgang kann man selbst die Entscheidung treffen. Ist keine Wand im Treppenhaus bis zum Keller vorhanden, dann sind die Treppenhauswände im Keller, die Türen und die Sohle die zu berücksichtigenden Bauteile. Ist im Erdgeschoss eine Wand (und im Keller kein Heizkörper), so ist diese Wand mit Tür, weitere Wände zwischen Kellerabgang und warmen Erdgeschossräumen und auch der Treppenlauf ins Obergschoss zu berücksichtigen.

Welche Variante man wählt hängt schließlich davon ab, auf welchem Wege die jeweiligen Bauteile einfacher zu ertüchtigen sind. Auch die Wärmebrücken, die im unteren Gebäudeabschluss teilweise gravierend sind können ausschlaggebend sein.

Geantwortet am: 20.02.2019 08:51:42 von Werner Landgraf

Antwort auf von forenadmingeb@…

Sehr hilfreicher Beitrag, danke.

In konkretem Fall ist es kein Treppenhaus über das gesamte Gebäude, sondern ein separater Gebäudezugang erdgeschossig. ins 1. OG führt keine Treppe, sondern nur ins KG, von dort mit einer Tür abgetrennt in einen weiteren Raum, in dem die Heizanlage steht.

Dadurch ich den KG-Raum, in den die Treppe vom EG führt, mit in die Hüllfläche aufgenommen habe (weil ich es eben durch die fehlende "thermische Abtrennung" auch musste), fiel ich aus dem KfW-EH-55-Niveau.

Nachdem sowohl im erdgeschossigen Zugang, als auch im KG kein Heizkörper installiert ist, werde ich nu den erdgeschossigen Zugang inklusive Kellerabgang und KG-Raum aus der Hüllfläche  nehmen - quasi schneide ich aus meinem "Gebäudeblock", der das beheizte Volumen bildet, an einem Eck im EG einen Raum raus, das KG verschwindet wieder (wie beim Stand der BzA) komplett aus der Hüllfläche.

Die Hüllfläche wird demnach in diesem Bereich durch die Decke (derzeit gering gedämmt) über bzw. den beiden Wänden (ungedämmt) zu dem erdgeschossigen Zugang mit Kellertreppe begrenzt.
Gegebenenfalls muss hier noch von TRH-Seite her gedämmt werden.

Ich bin guter Dinge, mit dieser Verschiebung der Hüllfläche wieder auf KfW-EH-55 zurück zu gelangen.
Die bereits angesprochenen zahlreichen zusätzlichen Wärmebrücken, die ich im Falle einer Einhausung des Kellerabgangs berechnen müsste, erspare ich mir zudem auch.

Geantwortet am: 20.02.2019 13:27:11 von Mario Mitterbauer

Antwort auf von forenadmingeb@…

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