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Detaillierter Wärmebrückennachweis - Ungedämmte Türlaibungen in Tiefgaragen

Hallo Zusammen,

für die KfW-Effizienzhaus-Standards 55  bzw. 40 bzw. 40-Plus ist in der Regel zwangsläufig ein detaillierter Wärmebrückennachweis erforderlich, insbesondere wenn unter dem Gebäude Tiefgaragen sind, da die vereinfachten Nachweisverfahren aufgrund der besonderen Details nicht angewendet werden können. Genau hier stellt sich mir gemäß nachfolgender Darstellung in Tiefgaragen bezüglich Türen in der gedämmten Gebäudehülle mit Aufschlag in Fluchtrichtung ins Treppenhaus eine Grundsatzfrage hinsichtlich des detaillierten Wärmebrückennachweises.

Aufgrund der brandschutztechnischen Zulassung der verfügbaren Türkonstruktionen, können die Türlaibungen (und Stürze) nicht gedämmt bzw. Blockrahmentüren können meist nicht ausgeführt werden. Es ergibt sich eine extrem massive Wärmebrücke, welche trotz der geringen Länge einen Anteil an allen Wärmebrücken eines Gebäudes je nach Gebäudetyp von ca. 15% bis 25% (!) haben kann. In Wärmebrückenkatalogen sowie in den vereinfachten Nachweisverfahren der Kfw bzw. gemäß DIN 4108 Beiblatt 2 werden Tiefgaragentüren nicht behandelt bzw. ist mir nicht bekannt, dass dieses Thema überhaupt je behandelt wurde. Da sicher zu tausenden Wohngebäude mit Tiefgaragen gebaut und detaillierte Wärmebrückennachweise erstellt werden und diese Situation bauüblich ist, muss es hierzu doch irgendeine Festlegung geben. Gehe ich recht in der Annahme, dass, wie bei Entrauchungsöffnungen in Aufzugsschächten, Türen mit brandschutztechnischen Anforderungen nicht im Wärmebrückennachweis bzw. Wärmeschutznachweis behandelt werden müssen? Wie machen andere das?

 

Gefragt am 27.04.2018 14:27:59 von Stefan Wagner

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detail-tg-trlaibung_ode3njq1.jpeg

8 Antworten

Zitat aus Kapitel 4 des aktuellen Beiblatts 2 der DIN 4108:

Bei der energetischen Betrachtung können folgende Details vernachlässigt werden:
(...)
⎯  einzeln auftretende Türanschlüsse von Wohngebäuden in der wärmetauschenden Hüllfläche (Haustür,Kellerabgangstür, Kelleraußentür, Türen zum unbeheizten Dachraum);
(...)

Geantwortet am 30.04.2018 08:37:30 von Werner Landgraf

Der Abschnitt ist mit "Empfehlung zur energetischen Betrachtung" überschrieben. Diese würde ich eher in Bezug auf den Gleichwertigkeitsnachweis sehen. Mir käme diese Einordnung natürlich recht, aber ist es nicht angreifbar sich auf die Planungs- und Ausführungsbeispiele des Beiblatts 2 der DIN 4108 bei einem detaillierten Wärmebrückennachweis zu beziehen?

Geantwortet am 30.04.2018 09:25:52 von Stefan Wagner

Antwort auf von forenadmingeb@…

Das sehe ich nicht so. Die Empfehlungen sind ein eigenes Kaptitel und kein Unterkapitel zum Gleichwertigkeitsnachweis.

Geantwortet am 30.04.2018 11:36:38 von Werner Landgraf

Ein Update hierzu. Auf dieselbe Frage schreibt die Kfw:

"[...] sind bei einem genauen Nachweis der Wärmebrücken sämtliche Wärmebrücken eines Gebäudes zu erfassen. Ausnahmen können hier nicht anerkannt werden."

Vielleicht finden sich noch mehr, die sich auf DIN 4108, Beiblatt 2, Abschnitt 4 berufen würden. Aus technischer Sicht macht das nur Sinn.

Geantwortet am 30.04.2018 12:22:30 von Stefan Wagner

Antwort auf von forenadmingeb@…

Wenn man als Energieberater rechtzeitig eingeschaltet wird dann ist das ein Punkt an dem ich meinem Kunden erkläre dass er da keine billige Blechtüre einbauen darf sondern etwas tiefer in die Tasche greifen muss.
Im detaillierten Wärmebrückennachweis ist jede Wärmebrücke nachzuweisen, die Vereinfachungen gelten m.E. und laut FAQ nur für den Gleichwertigkeitsnachweis. Es dürfen aber die Randbedingungen aus dem Beiblatt 2 verwendet werden.
Wenn das Kind schon im Brunnen ist dann wäre nur noch eine Inneraumseitige Flankendämmung möglich (sieht zwar nicht gut aus aber wenn ansonsten das Effizienzhaus gerissen wird....)

Geantwortet am 02.05.2018 19:02:05 von Herr Dipl.-Ing. (FH)

Im vorliegenden Fall wurde im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung auch mit einer hochwärmedämmenden TG-Tür in der Dämmebene geplant, U = 1,3 W/(m²K). Erst gegen Ende der Ausführungsplanung wurde ich vom Architekten darauf hingewiesen, dass es keine TG-Türen mit Aufschlagsrichtung nach Innen und damit erforderlicher gedämmter Zarge mit entsprechender brandschutztechnischer Zulassung gäbe. Dies wurde auch durch einen Hersteller bestätigt. Glücklicherweise habe ich für die Objekte die ich betreue genügend Puffer für solche Fälle eingeplant ohne nachweissichernde aber schwervermittelbare Innendämmmaßnahmen umsetzen zu müssen.

Was wäre nach Ihrer Meinung ein geeignetes Produkt?

Geantwortet am 03.05.2018 07:34:43 von Stefan Wagner

Antwort auf von forenadmingeb@…

Laut Planausschnitt handelt es sich um eine T30 Türe.
Ich tendiere bei Problemfällen immer zu Schörghuber-Türen, nicht billig aber sehr viele Varianten und Lösungen.
Hier wäre z.B. eine "Stahlblockzarge für mörtelfreien Einbau TYP BGS (Seite 143 Handbuch 2018) möglich.
Kann mit Mineralwolle gefüllt werden und tiefgaragenseitig überdämmt werden.
Oder 2-geteilte Stahleckzarge (Seite 164) an der ene Laibungsdämmung anstoßen könnte.
PS: ....ich hoffe das wird hier nicht als Werbung gelöscht :-)

Geantwortet am 03.05.2018 08:50:25 von Herr Dipl.-Ing. (FH)

Antwort auf von forenadmingeb@…

Eine Blockzarge ist natürlich die einfachste Lösung. Im vorliegenden Fall leider nicht mehr möglich, da die Schalungsplanung bereits abgeschlossen ist. Zudem gibt der Architekt zu bedenken, dass die Kante und thermische Trennung zum schwimmenden Estrich des Treppenhauses dann nicht mehr in der Türebene ist.

Die 2-geteilten-Stahleckzarge stellt in diesem Fall auch keine Lösungsmöglichkeit dar, da diese für T30 mit Mörtel gefült werden muss und somit weiterhin die massive Wärmebrücke besteht. Allerdings etwas geringer als in meinem vorliegenden Fall .Inweiweit hinsichtlich der brandschutztechnischen Zulassung die Dämmung angebunden werden darf, müsste noch geklärt werden.

Geantwortet am 14.05.2018 10:55:41 von Stefan Wagner

Antwort auf von forenadmingeb@…

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