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Förderung für Energieschleudern ist in Kraft

Lange angekündigt wurde der Fokus auf besonders schlechte Gebäude. An den genauen Konditionen wurde bis zum Schluss gefeilt. Sie sehen nun zwei Optionen zur Definition eines Worst Performance Building (WPB) vor. Eine Definition läuft über den Energieausweis. Der kann zwar älter sein, muss aber den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes abbilden. Wenn seit der Erstellung des Energieausweises energetisch relevante Sanierungen erfolgt sind, muss er neu ausgestellt werden. Wenn er die Klasse H ausweist oder bei älteren Ausweisen einen Primärenergiebedarf von über 250 kWh/m2/a, gilt das Gebäude als WPB.

Die zweite Definition bezieht sich nur auf die Außenwand. Ist die unsaniert und das Gebäude von 1957 oder früher, ist es ebenfalls ein WPB, unabhängig vom Zustand der Heizung oder des Dachs. Bei einer Wärmedämmung die vor1983 angebracht wurde gilt das Gebäude als nicht gedämmt.

Bei der Sanierung mit einer KfW-Förderung zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude 40 oder 55 gibt es für diese Gebäude ab sofort einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von fünf Prozent. Eine Kumulation mit der EE- oder NH-Klasse ist erlaubt.

Förderung bei großen Wohngebäuden wurde gedeckelt

Gleichzeitig wurde bei den Einzelmaßnahmen aus der Bundesförderung die Höchstgrenze der Förderung bei Wohngebäuden auf 600.000 Euro gedeckelt. Bislang gab es nur eine Deckelung pro Wohneinheit auf 60.000 Euro förderfähige Kosten. Neu ist außerdem, dass die Heizungsoptimierung nur noch für Gebäude mit maximal fünf Wohneinheiten gefördert wird. Bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung der Heizungsoptimierung auf Gebäude mit einer Fläche von höchstens 1000 m2 beheizter Fläche begrenzt.  Diese Änderungen sind zum 21. September in Kraft getreten. pgl

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