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Aufgaben neu verteilt

Förderlandschaft ist im Umbau

Bereits teilweise am Start ist eine der Säulen der Bundesförderung, die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM). Zuschüsse für Einzelmaßnahmen in der Sanierung werden seit 1. Januar in diesem Programm über das BAFA vergeben.

Im Zuge dessen sind folgende Einzelmaßnahmen förderfähig:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern)
  • Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen)
  • Erneuerbare Energien für Heizungen (bspw. Biomasseanlagen, Hybridheizungen, Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen)
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich oder Austausch von Heizungspumpen)
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich bei der BAFA-Beantragung dieser Maßnahmen die Fachplanung und Baubegleitung fördern zu lassen. Leistungen von Sachverständigen zur Nachweiserstellung, zur Baubegleitung und zur Zertifizierung der Nachhaltigkeit erhalten einheitlich einen Kostenzuschuss von 50 Prozent. Die Höhe der förderfähigen Kosten erhöht sich bei den Wohngebäuden deutlich:

  • bei Effizienzhäusern auf 10 000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, 4000 Euro je Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser, maximal jedoch 40 000 Euro,
  • bei Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden auf 5000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, 2000 Euro je Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser, maximal jedoch 20 000 Euro.
  • Bei Nichtwohngebäuden wird die Förderung der Baubegleitung neu eingeführt. Die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt:

  • bei Effizienzgebäuden 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch 40 000 Euro
  • bei Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch 20 000 Euro.
  • „Im Rahmen der BEG EM können ab Januar 2021 auch Anträge zu Einbau, Austausch und Optimierung raumluft­technischer Anlagen inklusive der Wärme- und Kälterückgewinnung (bei WG und NWG) gestellt werden. Darüber hinaus ist bei Nichtwohngebäuden Kältetechnik zur Raumluftkühlung förderfähig. Damit Anlagen förderfähig sind, müssen diese allerdings Energieeffizienzkriterien erfüllen, die in technischen Mindestanforderungen definiert sind. Der Kreis der Antragsberechtigten ist dabei an das derzeit noch laufende Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (MAP 2020) angelehnt“, informiert die KfW.

    Kredite für Einzelmaßnahmen gibt es bis Juli noch in den KfW-Programmen

    Individuelle Sanierungsfahrpläne werden in der Investitionsförderung durch einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 Prozentpunkten auf die erreichte Förderstufe berücksichtigt. Als zweiter Teil der BEG Einzelmaßnahmen laufen die Kredite noch bis zum 1. Juli 2021 wie bislang als KfW-Programme mit den gewohnten Programmnummern weiter. Ab Sommer sind diese in die BEG Einzelmaßnahmen integriert und werden weiter durch die KfW abgewickelt.

    Für die Vollsanierung und den Neubau sind Änderungen ab 1. Juli 2021 angekündigt. Dann nehmen die Teilprogramme BEG Wohngebäude für umfassende Sanierung oder Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) und die BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG) die Arbeit auf. Die Fördersätze werden laut KfW den bisherigen Fördersätzen entsprechen.

    Das bedeutet nun aber nicht, dass es für die gleichen Maßnahmen 2021 genau so viel Geld gibt wie vorher, da sich die Randbedingungen ändern. So sieht die BEG Einzelmaßnahmen seit 1. Januar keine Neubauförderung mehr vor. Auswirkungen hat das insofern, als bislang für diese Gebäude die Kosten für den Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien zusätzlich über das BAFA bezuschusst wurden. Zu dem Betrag 120 00 Euro förderfähiger Höchstkosten kamen die Kosten der Wärmeerzeuger dazu. Das ist seit Anfang des Jahres nicht mehr der Fall.

    Ab voraussichtlich dem 1. Juli, die KfW spricht teilweise auch vom „Sommer“, ändert sich die Förderlandschaft im Neubau wieder. Dann gibt es bei den förderfähigen Kosten einen Zuschlag von 30 000 Euro für Erneuerbare Energien oder für Nachhaltigkeit. In diesen Fällen sind 150 000 Euro Kosten förderfähig. Der Tilgungszuschuss beim Kredit oder der reine Zuschuss, wenn kein Kredit beantragt wird, liegt bei 17,5 Prozent. Besonders gravierend sind die Auswirkungen bei Mehrfamilienhäusern, da pro Wohneinheit gerechnet wird. In dieser Konstellation kann es sich lohnen, bis Juli mit den Förderanträgen zu warten.

    Effizienzhaus 115 in der Sanierung entfällt

    Ändern sollen sich auch die Förderstandards. In der Sanierung gibt es bei Wohngebäuden ein ambitioniertes Effizienzhaus 40, das leicht zu erreichende Effizienzhaus 115 entfällt. Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz beim Effizienzhaus Denkmal entfallen. Bei Nichtwohngebäuden gibt es in der Sanierung als neue Standards Effizienzgebäude 55 und 40 und ein Effizienzgebäude 40 im Neubau. Das Effizienzgebäude 70 im Neubau entfällt. Antworten auf häufig gestellte Fragen hat das Wirtschaftsministerium hier www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html zusammengestellt.

    Neu ist aber nicht nur die Zusammenführung der Programme in den BEGs, sondern auch ein Sonderprogramm Innovationen. Anträge sind für die erste Projektphase bis Ende Januar 2021, für die zweite Phase bis Ende April 2021 möglich. Nach jeder Antragsphase werden 50 Vorhaben durch eine Fachjury bestehend aus Dena und KfW ausgewählt. Bauherren können teilnehmen, wenn sie ein mindestens fünf Jahre altes Wohngebäude sanieren möchten und eine der folgenden Effizienzhaus-Stufen erreichen:

  • Effizienzhaus Innovation 40
  • Effizienzhaus Innovation 40
    mit dem Erneuerbare-­Energien-Paket
  • Effizienzhaus Innovation 100
  • Effizienzhaus Innovation 100
    mit dem Erneuerbare-­Energien-Paket
  • Gefördert werden geplante Sanierungen. Sie dürfen noch nicht begonnen worden sein. Für die ausgewählten Projekte gibt es bis zu 82 500 Euro Zuschuss pro Wohnung. Teilnehmen können Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen, Kommunen oder Contracting-­Nehmer mit Gebäuden mit bis zu acht Wohnungen.

    Rückenwind aus Brüssel

    Die derzeit auf EU-Ebene diskutierte Renovation Wave (Renovierungswelle) könnte neuen Schwung in die Gebäudesanierung bringen. „Im Zuge der Bemühungen Europas zur Bewältigung der COVID-19-Krise bilden Renovierungsmaßnahmen eine einzigartige Gelegenheit, unsere Gebäude grundlegend neu zu denken, umzugestalten und zu modernisieren. So können wir die Gebäude für eine umweltfreundlichere und digitale Gesellschaft rüsten und zugleich die wirtschaftliche Erholung unterstützen“, erklärt die EU-Kommission. Durch eine Renovierungswelle könnten bis 2030 im Baugewerbe der EU 160 000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Der Schwerpunkt liegt auf umfassender energetischer Renovierung und setzt vor allem bei den Gebäuden an, die in einem sehr schlechten Zustand sind. Ziel: Die jährliche Quote der energetischen Renovierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden bis 2030 mindestens zu verdoppeln. 35 Millionen Gebäudeeinheiten könnten saniert werden.

    Zahlreiche Verbände begrüßten das Ziel. Sie appellierten an die Bundesregierung: „Die Initiative ist ein Flaggschiffprojekt des Europäischen Green Deals, der verstärkten Klimaschutz und wirtschaftliche Erholung nach der COVID-19-Krise miteinander verbinden soll.“ Deutschland habe noch keine Ideen vorgelegt, welche zusätzlichen grünen Investitionsprogramme sich für eine Ko-Finanzierung aus den dafür vorgesehenen EU-Konjunkturtöpfen eignen würden. Von diesen Hilfen solle Deutschland Gebrauch machen und etwa mit neuen Sonderprogrammen in die energetische Modernisierung von Schulen sowie in die Aus- und Weiterbildung von Baufachkräften investieren.