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Ampel bleibt im Gebäudebereich weiter unklar

Tagelang war das „Aus für Gas- und Ölheizungen ab 2024“ zentrales Thema der öffentlichen Debatte um den Einsatz Erneuerbaren Energien bei Heizungen. Welche konkreten Maßnahmen kommen, wann sie greifen und wie sozial abgefedert werden ist aber nach wie vor offen.

Neu ist, dass beim Erreichen der Klimaziele künftig die Ergebnisse alle Sektoren aggregiert betrachtet und alle zwei Jahre bewertet werden. Bei der bisherigen Betrachtung verfehlte der Gebäudesektor die Ziele, was zu Sofortprogrammen führte um Nachzusteuern.

„Den Gebäudesektor, der ja für rund ein Drittel der CO2-Emissionen hierzulande steht, mit anderen Sektoren zu verrechnen, halte ich für äußerst bedenklich. Gibt es keine Sektorziele, werden die Problemkinder Gebäude und Verkehr aus ihrer Verantwortung genommen“, kritisierte Jürgen Leppig vom Energieberaterverband GIH.

Im Gebäudebereich brauche es statt der Verwässerung von Vorgaben klare, verbindliche und ambitionierte Sektorziele, deren Umsetzung mit einer zielgerichteten Förderpolitik sozial abgefedert werden muss. Außerdem dürfe es unter dem Deckmantel der Technologieoffenheit keinesfalls dazu kommen, dass weiter neue Gasheizungen eingebaut werden, nur weil sie als H2-ready gelten. Dass in nächster Zukunft irgendwer mit derzeit sündhaft teurem Wasserstoff heizt, halte ich für illusorisch“, so Leppig weiter.

Gesetz soll Pflicht für Ladesäulen stärker verankern

Bei der  Novellierung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) sollen die Anforderungen für Ladesäulen-Infrastruktur für Wohn- und Gewerbegebäude deutlich ambitionierter ausgestaltet werden. Außerdem ist geplant, in fünf Jahren eine verbindliche Bereitstellung von öffentlich-zugänglichen Ladepunkten bei Stellplätzen mit öffentlichem Zugang erfolgt (Parkplatzauflage für Einzelhandel, Flughäfen, Bahnhöfe etc.) gesetzlich zu verankern.

Geplant ist zudem ein Effizienzgesetz, das die Regelungen der European Effiency Directive umsetzen und die Erreichung der Effizienzziele für 2030 sicherstellen soll und dieses für 2040 und 2045 „vorschattiert“, wie es Papier der Regierung heißt.

Gebäudeenergiegesetz soll noch vor der Sommerpause kommen

Ein Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz soll von der Bundesregierung im April im Kabinett auf den Weg gebracht werden, um das Gesetz vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen. „Es wird darauf geachtet, dass ein technologieoffener Ansatz verfolgt wird, und dass ausreichende Übergangszeiträume zur Verfügung stehen. Das Gesetz wird dabei pragmatisch ausgestaltet, unbillige Härten auch zum sozialen Ausgleich werden vermieden und sozialen Aspekten angemessen Rechnung getragen; auch für Mieterinnen und Mieter. Damit Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert werden, wird zielorientiert geprüft, wie der ambitioniertere Austausch von Öl- und Gasheizungen aufgrund der Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gezielt und bürokratiearm aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziell gefördert werden kann“, so das Papier weiter.

Er vermisse die Begriffe Energieeffizienz und Energieeinsparung, so GIH-Chef Leppig. Es ist richtig, dass die viel gepriesenen Wärmepumpen der Heizungstyp der Zukunft sind. Darüber darf aber nicht vergessen werden, dass sie nur in gut gedämmten Gebäuden wirtschaftlich betrieben werden können. Gerade für die vielen unsanierten Altbauten bedeutet dies, dass zuallererst die Gebäudehülle ertüchtigt werden muss – nur das spart Energie und CO2. Ich befürchte, dass die Regierung diese Tatsache zunehmend aus ihrem Bewusstsein verdrängt.“

Kerstin Andreae, BDEW
Die Ergebnisse, die der Koalitionsausschuss zum Wärmebereich vorgelegt hat, seien noch unkonkret, kommentiert Kerstin Andreae für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Ob es tatsächlich nennenswerte Änderungen gegenüber den bisher bekannten Plänen für das Gebäudeenergiegesetz gebe, werde der aktualisierte Gesetzentwurf zeigen.

GEB

Dies gelte insbesondere mit Blick auf den im Ergebnispapier angekündigten ‚technologieoffenen Ansatz‘. „Für die Energiewirtschaft ist klar: Um den Gebäudebestand zu dekarbonisieren, benötigen wir alle Technologien, die künftig klimaneutral Wärme in die Wohnungen bringen können. Dazu gehören in erster Linie Wärmepumpe und Fernwärme. Insbesondere im Bestand können aber auch gasbasierte Systeme, betrieben mit Wasserstoff und Biogas, bezahlbare und klimafreundliche Lösungen darstellen.“, erklärte der Verband in einer Stellungnahme. Er fordert, dass die kommunale Wärmeplanung und das GEG miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Von Umweltverbänden kam Kritik.

Olaf Bandt, BUND
Olaf Bandt, BUND,  forderte „ eine klare Absage an Wasserstoff im Heizungskeller und Tempo für die energetische Modernisierung.“

Simone Neumann

Nur mit echter erneuerbarer Wärme und weniger Energieverbrauch leiste der Gebäudesektor seinen Beitrag zum 1,5-Grad-Ziel. Es sei höchste Zeit, die ausreichende Finanzierung der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands zu sichern. Zudem braucht es endlich Vorgaben, die die Sanierungsrate auf Klimakurs bringe.

Barbara Metz, DUH
Aus Sicht von Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe sind  die „Aussagen zum Thema Heizungen des Koalitionsausschusses sind bislang extrem schwammig.“

Steffen Holzmann

Es brauche ein klares Einbauverbot für neue Öl- und Gasheizungen. Jetzt auf Wasserstoff zu setzen, bedeute, für Jahrzehnte weiter fossil zu heizen.  Die Bundesregierung müsse „dieses geplante Gas-Greenwashing mit vermeintlichen Erneuerbaren-Labels und unverbindlichen Transformationsplänen umgehend beenden.“ Quellen: BUND, DUH, pgl