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Umweltbundesamt: Normen berücksichtigen Klimafolgen nicht

Deutsche Normen und technische Regeln berücksichtigen die Klimafolgen bislang so gut wie gar nicht. Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt erschienene Auswertung des Umweltbundesamts (UBA). So greifen nur elf von 34.000 DIN-Normen die Thematik auf. Etwas häufiger taucht sie bei den Regelwerken des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) auf, allerdings vor allem wenn es um Meteorologie geht. Wenn Klimafolgen in Normen auftauchen, dann häufig unverbindlich. So stellt beispielsweise die VDI 6004 Blatt 1 zwar Maßnahmen zum Schutz der technischen Gebäudeausrüstung vor Hochwasser dar, laut UBA aber nicht, inwieweit sich die Einwirkung wegen des Klimawandels künftig ändern könnte. „Der Klimawandel wird als wichtiges Thema benannt, teilweise auch mit Hinweisen zu Folgen für den Normungsgegenstand, aber konkrete Implikationen für die Anwendung der Norm gibt es kaum“, schreibt das UBA. Um das zu ändern, schlägt es vor, die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen als Standard der Technik zu etablieren. Darüber hinaus müssten normierende Organisationen dem Thema mehr strategische Priorität einräumen. Welche Anforderungen dafür notwendig sind, erläutert die Studie „Adaptation Standard“. 

Baunormen bezüglich Klimafolgen unterbelichtet

Das UBA hat zahlreiche Normen mit Berührungspunkten zum Thema gefunden, die den Klimawandel noch nicht berücksichtigen. Darunter einige aus dem Baubereich, die mit Klimadaten arbeiten. Das UBA stellt fest, dass es keine offizielle Gruppierung, Kennzeichnung oder Definition für diese Arten von Normen gibt. So sieht es beispielsweise bei der DIN 4108-2 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz“ einen Bedarf, die klimatischen Zonen Deutschlands im Licht des Klimawandels zu aktualisieren. Als Bereiche, in denen Normung die Anpassung an den Klimawandel konkret unterstützt und Beiträge zur Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels liefern kann, nennt die UBA-Analyse unter anderem den Schutz von Personen und Gütern durch klimaangepasstes Bauen, die Reduzierung der Auswirkung von Hitzewellen durch angepasste Gebäudetechnik und eine klimaangepasste Stadtentwicklung. Quelle: UBA / jb

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