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Bundestag beschließt Strom- und Gaspreisbremse

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben ihre Vorhaben in namentlicher Abstimmung am 15. Dezember 2022 durchgesetzt. Für den Gesetzentwurf „zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung sonstiger Vorschriften“ stimmten 370 Abgeordnete. 256 Parlamentarier votierten gegen die Vorlage, 33 enthielten sich. Einen Gesetzentwurf  „zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ nahm das Parlament mit 373 Ja-Stimmen bei 187 Nein-Stimmen und 101 Enthaltungen an. Die Preisbremsen sollen die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern, heißt es im Koalitionsentwurf. 

Bundesregierung plant auch Energiepreisbremse für Holzpellets

Die Entlastung bestimmt sich nach einem Kontingent des Erdgas- und Wärmeverbrauchs zu einem vergünstigten Preis. Kleine und mittlere Letztverbraucher mit Standardlastprofil oder Kunden, insbesondere Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen, sollen der Vorlage zufolge von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu zwölf Cent je Kilowattstunde beziehungsweise 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je Kilowattstunde erhalten. Industriekunden sollen von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu sieben Cent je Kilowattstunde oder 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je Kilowattstunde erhalten. Pelletskund:innen sollen jetzt doch in die Energiepreisbremse des Bundes einbezogen werden. Laut dem Deutschen Pelletinstitut werden allerdings voraussichtlich nur diejenigen Zuschüsse beantragen können, die 2022 Holzpellets zu einem Preis von mehr als zwölf Cent pro Kilowattstunde gekauft haben. Die genaue Ausgestaltung der staatlichen Hilfe sei noch unklar. 2022 lag der durchschnittliche Preis für Holzpellets der Brancheneinrichtung zufolge bei 518,59 Euro pro Tonne, das entspricht 10,37 Cent pro Kilowattstunde. Heizöl kostete durchschnittlich 13,63 Cent pro Kilowattstunde, Erdgas 16,74 Cent.

Wie Strompreisbremse funktioniert

Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft, deren vertragliche Strompreise bereits jetzt oder über den Umsetzungszeitraum des Gesetzes hinweg über einer gesetzlich definierten Höhe liegen, sollen durch ein Basispreiskontingent bei ihrem Stromverbrauch entlastet werden, indem jede Stromentnahmestelle eine bestimmte Strommenge zu einem vergünstigten Preis erhält. Haushalte und Kleingewerbe mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden erhalten ein auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckeltes Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres historischen Netzbezuges. Entnahmestellen mit mehr einem höheren Jahresverbrauch, also insbesondere mittlere und große Unternehmen, erhalten ein auf 13 Cent pro Kilowattstunde gedeckeltes Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Netzbezuges. Um den Elektrizitätsversorgungsunternehmen ausreichend Zeit für die Implementierung der Strompreisbremse zu geben, soll die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 im März 2023 erfolgen.

Wärmepumpenverband kritisiert Strompreisbremse

„Leider hat sich der Gesetzgeber gegen eine stärkere Entlastung von Wärmepumpentarifen entschieden“, klagt Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe. Es sei völlig unverständlich, warum für klimaschädliches Erdgas die Mehrwertsteuer im Zuge der Entlastungsmaßnahmen auf sieben Prozent gesenkt werde, für den schon fast zur Hälfte erneuerbaren Strom aber weiterhin 19 Prozent fällig würden. Die Strompreisbremse soll auch für Wärmepumpen gelten, die erst in den letzten Monaten in Betrieb genommen wurden oder die erst im Laufe der nächsten Monate installiert werden. Ausschlaggebend für die Berechnung des Entlastungskontingentes ist für alle Haushalte nicht der Vorjahresstromverbrauch, sondern die Jahresverbrauchsprognose. Quelle: Deutscher Bundestag / BWP / jb

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