Die Untersuchung weist nach, dass der nationale Gesetzgeber keine Vorgaben auf Tarifebene machen darf. Das würde gegen Artikel 5 der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie (EU) Nr. 2019/943 verstoßen. Zulässig sind jedoch Eingriffe in staatlich regulierte Strompreisbestandteile wie Netzentgelte, Steuern und Abgaben.
Netzentgelte können ein Hebel sein
Im Rahmen des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat die Bundesnetzagentur Regelungen zur Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen geschaffen. Dazu zählen auch Wärmepumpen.
Seit 2024 ist eine Reduzierung der Netzentgelte mit drei Optionen möglich: Modul 1 bietet eine pauschale Ermäßigung von 80 Euro jährlich sowie eine zusätzliche Stabilitätsprämie. Modul 2 ermöglicht eine prozentuale Reduktion der Netzentgelte. Modul 3, ab 2025 verfügbar, erlaubt zeitvariable Netzentgelttarife zusätzlich zu Modul 1. Diese Maßnahmen sind mit deutschem und europäischem Recht vereinbar und zielen auf die Entlastung von Stromnetzen sowie auf eine moderate Preissenkung.
Mehrwertsteuersenkung wäre eine einfache Option
Die Stromsteuer beträgt einheitlich 20,50 Euro je Megawattstunde. Europarechtliche Vorgaben erlauben keine gezielte Steuerermäßigung für Wärmepumpenstrom. Ebenso wenig lassen sie Sondertarife für Heizstrom zu.
Dagegen ermöglicht die Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG eine Reduzierung des Umsatzsteuersatzes von 19 Prozent auf sieben Prozent für Stromlieferungen an Wärmepumpen. Diese Maßnahme birgt das größte Potenzial, um die Preise für Wärmepumpenstrom zu senken.
Auch weitere staatlich definierte Preisbestandteile wie die Konzessionsabgabe oder die § 19-StromNEV-Umlage lassen sich beeinflussen. Der reduzierte Satz für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen könnte durch eine Änderung der Konzessionsabgabenverordnung rechtssicher ausgestaltet werden. Eine Befreiung von der StromNEV-Umlage der Umlage könnte den Wärmepumpenstrompreis um etwa 0,5 Cent pro Kilowattstunde brutto senken.
Voraussetzung für alle Vergünstigungen ist der eindeutige Nachweis der ausschließlichen Nutzung des Stroms für Wärmepumpen, etwa durch getrennte Stromzähler.
Höhere CO2-Preise erhöhen die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen
Die Beispielrechnungen der Studie verdeutlichen, dass die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen eng mit der Entwicklung der Energiepreise verbunden ist. Wenn die CO2-Preise von aktuell 30 auf 275 Euro je Tonne CO2₂ bis 2040 und die Strompreise moderat steigen, erreichen Wärmepumpen im Vergleich zu Gasheizungen ähnliche Gesamtkoste.
Förderprogramme wie die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) senken zusätzlich die Anfangsinvestitionen und stärken die Wettbewerbsfähigkeit von Wärmepumpen.
Langfristig sollten die Preisentwicklungen bei fossilen Energieträgern gesteuert werden, damit Wärmepumpen Kostenvorteile haben. Eine Anpassung der Energiesteuern auf Gas und Heizöl wäre ein weiterer Hebel, aber die Umsetzung auf europäischer Ebene sei unsicher, so die Autoren. Quelle: UBA / pgl