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NRW lockert Abstandsregel für Luftwärmepumpen

Bisher musste bei der Installation einer Luftwärmepumpe in Nordrhein-Westfalen ein Mindestabstand von drei Metern zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Mit dem neuen Erlass ist dieser Mindestabstand nicht mehr zwingend. „So können Eigentümer:innen von Ein- oder Mehrfamilienhäusern mit kleineren Baugrundstücken die Inbetriebnahme einer Luftwärmepumpe jetzt in Erwägung ziehen“, sagt Energieexperte Reinhard Loch von der Verbraucherzentrale NRW. Der Erlass ermögliche damit in vielen Fällen die Nutzung der Heizungstechnologie und könne bestenfalls für eine Steigerung installierter Wärmepumpensysteme sorgen.

Was es beim Luftwärmepumpen-Erlass zu beachten gilt

Hauseigentümer:innen müssen die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes schriftlich beantragen – und zwar bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Eine spezielle Baugenehmigung für die Installation der Wärmepumpe braucht es laut der Verbraucherzentrale NRW nicht. Das Unternehmen, das die Wärmpumpe installiert, muss den Auftraggeber:innen jedoch bescheinigen, dass das Gerät den rechtlichen Vorschriften, wie beispielsweise den Lärmschutzvorschriften, entspricht. Wer die Wärmepumpe selbst aufstellt, muss sich die Einhaltung der Vorschriften von Sachverständigen bescheinigen lassen. Quelle: VBZ NRW / jb

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