Hallo in die Runde,
es geht um die Förderung der Energieberatungsleistung beim Heizungstausch.
- Über die BAfA Heiungsoptimierung ist die Energieberatungsleistung zu 50% förderfähig.
- Über die KfW zum jeweiligen Prozentsatz. Bspw. nur 35%. - noch dazu kommt das meist recht knappe Fördervolumen.
Kann ich meine Energieberatungsleistung für den Kunden separat über die BAfA Heizungsoptimierung laufen lassen?
So bekäme er sicher 50% meiner Leistung gefördert und das Volumen des KfW458 kann für die Technik selber beansprucht werden.
Hat hier jemand Erfahrung, ob dieses aufsplitten an sich geht?
Danke und schöne Grüße,
4 Antworten
Heizungsoptimierung als Maßnahme beim BAFA setzt auch voraus, das die Heizung nicht jünger als 2 Jahre ist und nicht älter als 20 Jahre.Damit ist das ganze beim Einbau eines neuen Wärmeerzeugers gefördert nicht möglich!
Der Heizungstausch kann wie üblich über KfW 458 (30%-70%) und die zu dieser Maßnahme dazugehörige Energieberatung (Baubegleitung) über §35c EStG zu 50% gefördert werden. Diese Kombination bestätigt das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 21.08.2025 (siehe insbesondere Randziffer 59).
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreib…
@Berater4711: Das ist ja eine wichtige Info.
Du kannst beim BAFA nicht nur Fachplanung und Baubegleitung fördern lassen. Das geht nur, wenn du beim BAFA auch Maßnahmen beantragt hast. Heizungsförderung über die KfW und dazugehörige Fachplanung und Baubegleitung über das BAFA geht nicht.