Ich habe gerade die Pressemitteilung der KfW gelesen...
https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilun…
Was genau bedeutet dieser Satz...
- für die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt bzw. bei einem nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf.
Ich verstehe darunter, dass die Baugenehmigung vorliegt und noch kein Auftrag vergeben wurde, also muss der Bauantrag vor dem 15.12.2025 sein oder wie darf ich das verstehen.
10 Antworten
viel schlimmer ist das nahmenhafte Softwarehersteller/Entwicklung das nicht realisieren können...gerade ausprobiert. Auf Nachfrage wurde ich nach meiner Quelle gefragt!?
Für die Bilanzierung kann ja der KNN 55 Standard angenommen werden, ohne LCA eben, wahrscheinlich muss man dann eben die BZA Daten per Hand eingeben, war ja schon öffter so als die Softwareentwickler nicht so schnell reagieren konnten. Es bleibt spannend.
Weiß Irgendjemand, wieviel Mittel zu Verfügung gestellt wurden? Befristet kann ja so ziemlich Alles heißen. Nicht, dass man jetzt die Pferde scheu macht und in 3 Tagen wird das Produkt schon wieder eingestellt.
@mvEnergie...werden wohl 800 Millionen € bereit gestellt. Kann also gut möglich sein das Anträge die im Januar,Februar oder gar im Laufe vom Dezember gestellt werden schon ins Leere laufen. Planungssicherheit par exzellence eben...
Aus meiner Sicht sind das 800 Millionen, davon 100.000 Kredit, sind maximal 8.000 EFH.
Hört sich nicht viel an.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Robst
Angeblich soll ja ab heute 10.12. das Erstellen einer BZA möglich sein. Ist das schon jemanden gelungen?
Was will man erwarten! Die Softwarehersteller haben keine Schnittstelle und die Kfw hat zum Start die Plattform in Wartung.
Die KFW programierer haben eine Falle gebaut.
Wer den BZA Wohnwirtschaft- link direkt aufruft kommt auf der loginseite auf einen Hinweis dass für die Neue Förderung eine andere website aufgerufen werden soll, der link führt aber auf die Wartungsmeldung.
Wer auf dieser seite Hier https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Multiplikatoren/Online-Best%C3%A4tigung-erstellen/Best%C3%A4tigung-zum-Antrag/index.jsp den BZA 297,298 link betätigt kann aber eine BSA für das befristete EH55 erstellen.
Es ist wie bei allen anderen Dingen auch gefühlt nicht gewollt das die Energieberatung einfach und der Antrag ohne Komplikationen stattfinden soll! Auch der Browser sollte gut gewählt werden Chrome oder Edge sind hier zu nutzen.
Die Differenzbeträge zu End,-Primärenergie und Co²äqu als Absolutwerte findet man zumindest bei Hottgenroth im Bereich GEG/BEG.
viel Erfolg
Ich verstehe das so, dass zum Zweitpunkt der Antrasgstellung eine Baugenehmigung vorliegen muss d.h. im Umkerschluss der Bauantrag auch vor der Antragstellung gestellt werden musste.