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Wärmeschutznachweis für die Baubehörde in NRW

Hallo zusammen, 

das örtliche Bauamt will meinen WS-Nachweis für ein MFH der Gebäudeklasse 3 nicht akzeptieren, ein staatl. anerkannter Sachverständiger soll einreichen/prüfen und Vor-Ort-Kontrollen durchführen und anschl. bestätigen. Ich bin als EEE gelistet, das ist doch absurd.

Kennt sich jemand aus damit?

Grüße KH

6 Answers

Das mag absurd erscheinen, ist aber die gesetzliche Lage in NRW.

GEG-UVO NRW

Da das Bauamt in NRW nicht selbst den Nachweis prüft, ist die Prüfung an Sachverständige abgegeben. Diese sind vom Bauherren zu beauftragen. Sachverständige (staatlich anerkannt nach der Landesbauordnung) die den Nachweis selbst aufstellen sind von der Prüfpflicht ausgenommen.

Hessen hat eine ähnliche Regelung, Berlin hat eine Prüfsachverständigenliste. Jedes Bundesland macht es etwas anders. Eine Verlinkung der Regelungen findet sich im GEG-Infoportal.

Länderregelungen

Sollte man als gelisteter EEE aber eigentlich kennen.  ;-)

Danke für die Antwort, das habe ich tatsächlich nicht gewusst und hätte das auch nicht für möglich gehalten, denn, der Dena gelistete EEE ist doch auch ein staatlich anerkannter und geprüfter SV. Warum reicht da die Qualifikation um Bauherren bei Neubau und Sanierung zu betreuen und auch Fördermittel zugänglich zu machen, dem örtl. Bauamt in NRW reicht es jedoch nicht für einen Wärmeschutznachweis?  Möchte angenommen ein Bauherr energetisch hochwertiger bauen und dafür Bundesmittel in Anspruch nehmen, benötigt er für die Baubehörde den staatl. anerkannten SV für den Wärmeschutznachweis, der gleichzeitig auch als EEE gelistet ist, ist der nicht gelistet, benötigt er zusätzlich den EEE, beide machen das Gleiche und wollen bezahlt werden. Man redet ja ständig von Bürokratieabbau, dann wäre das doch vielleicht ein Punkt, den man aufgreifen könnte. 

Antwort auf von gebinfo@gmx-to…

Es geht ja eher um das Prüfen des Wärmeschutznachweises. Du darfst den Wärmeschutznachweis aufstellen. Aber nach dem Vier-Augen-Prinzip soll halt eine unabhängige Prüfinstanz den Nachweis und die Ausführung überprüfen.
Insofern ist die Ausnahme, dass die Sachverständigen sich selbst prüfen dürfen, inkonsequent. 
In Berlin ist das m.W.n. nicht möglich. Nach der immer noch gültigen EnEV-DVO Bln §1 (4):
Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung dürfen bei Vorhaben, an denen sie oder ihr Arbeitgeber planend, beratend oder bauausführend beteiligt sind, nicht tätig werden.
In anderen Bundesländern bleibt die Baubehörde die Prüfinstanz. Ob sie fachlich dazu immer in der Lage ist kann zumindest in Frage gestellt werden.

Sicher sind die Anforderungen an EEE in vielen Fällen gleich oder teilweise höher als an Ersteller von Wärmeschutznachweisen. Alleine die Anforderungen an Fortbildungen sind deutlich angehoben.
Trotzdem gibt es auch deutliche Abweichungen zwischen Wärmeschutznachweisen und Effizienzhausnachweisen. Diese sind, nach meiner Erfahrung, kaum Gegenstand der EEE-Zulassung bzw. -Fortbildungen.
Deine ursprüngliche Frage ist eigentlich ein gutes Beispiel dafür.

Man redet ja ständig von Bürokratieabbau, dann wäre das doch vielleicht ein Punkt, den man aufgreifen könnte.

Aus ihrer Sicht hat die Behörde Bürokratie abgebaut. Sie benötigt ja keine eigenen Fachleute mehr, die den Wärmeschutznachweis prüfen könnten.  ;-)

Es ist eben keine Prüfung nach dem 4-Augen Prinzip, wie es bei der Statik beim MFH Pflicht ist und auch eher Sinn macht, sondern die Baubehörde lässt den EEE nicht als sachverständige Person gelten. Das ist aus meiner Sicht Schwachsinn, aber was will man machen. Der Statiker ist SV und stempelt mir das ab, er selber und auch der Architekt ist nicht als EEE gelistet.

Mit dieser Thematik schlage ich mich auch bereits länger rum. Der EEE-Nachweis für die KfW, insbesondere beim Neubau als EH 40 mit einer LCA ist m.E. nach sogar eher tiefergehend wie ein Wärmeschutz-Nachweis nach GEG, bei dem ja "nur" der Mindest-Wärmeschutz nachgewiesen sein muss. Es wird im Moment aufgrund von Verrentung, Arbeitsauslastung etc. auch immer schwieriger, SV zu finden, die in Projekte eintreten. Viele SV sind keine EEE bzw. bieten keine KfW-Begleitung an. 
Zur Klärung: Ich bin für die SV-Regelung, sie macht Sinn. Weshalb ich mich als EEE mit zig Qualifikationen aber nicht zum SV fortbilden darf, nur weil ich kein Hochschul-Studium genossen haben, bleibt dabei von allen Instanzen unerklärt. 
Wichtig:
Es geht ja noch weiter, laut GEG verlangen die Baubehörden auch den Nachweis der stichprobenhafte Kontrollen, d.h. der SV muss zusätzlich zum EEE auch eine Baubegleitung  bzw. Baustellenbegehung durchführen. Hier müsste dringend mal nachgebessert werden

Vielleicht kann die Redaktion hier das Thema mal an die Politik weiterleiten, Thema Bürokratieabbau, davon reden die doch immer!

Antwort auf von kontakt@energi…

um zu antworten.