Guten Morgen liebes Forum,
Ich bin neu im Forum und würde gerne aufgrund fehlender Erfahrungswerte gerne euere Sichtweise hören.
Ich habe zwei folgenden aktuellen Herausforderungen mit BAFA und KfW.
Zu KfW: ich habe ein Schreiben erhalten, dass diese gerne die umgesetzten Maßnahmen vor Ort prüfen möchte. Ich das üblich und bedeutet das etwas negatives?
Zu BAFA: Ich habe die Heizung über BAFA fördern lassen das in Jahr 2022 (Juni) zurückgeht. Nun hat BAFA mitgeteilt, dass die Kosten für Eigenleistung nicht angesetzt werden können. Meine Recherche hat ergeben, dass das ab 1.1.2023 gültig war.
Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht?
Besten Dank für eure Rückmeldungen im Voraus.
Beste Grüße
Roland
2 Answers
Hallo Werner,
Besten Dank für deine Antwort. Es handelt sich tatsächlich um einen Bodenbelag den ich im Rahmen der FBH tauschen musste. BAFA lässt mich hierbei nicht die Materialkosten für den Bodenbelag ansetzen.
Beste Grüße
Roland
Zum BAFA-Thema: Es gilt immer die Richtlinie bei Antragstellung. Und Eigenleistung ist erst seit 2023 förderfähig. Also hat das BAFA recht.