Hallo zusammen,
ich habe im Juni einen Antrag gestellt und mit der Kundschaft leichte Probleme gehabt wie der Antrag zu stellen ist. Sprich gestern habe ich Antrag erhalten bitte nur einen Person als Antragssteller zu verwenden, da ich zwei Personen als Privatperson angegeben habe die den Antrag stellen. Laut BAFA darf es aber nur eine sein. Ich habe nun ein Schreiben aufgesetzt, die Nießbrauchsberechtigte Person als Antragssteller zu verwenden und noch eine Vollmacht zusätzlich. Problem ist, das bereits Abschlagszahlungen geleistet wurden bzgl. Vorfinanzierung und Lieferzeiten etc. Habe diesen Fall noch nicht gehabt aber eine Änderung heißt ja eigentlich wieder, dass keine Leistungen vergeben worden sein dürfen. Ich bin nur etwas iritiert da der Antrag von Ende Mai ist und ich nicht weiß wie sich die BAFA das vorstellt.
Vielleicht hatte ja jemand schon so einen Fall
LG
2 Answers
Hallo Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Antwort. Es war eine dritte Person und es wurde unproblematisch geändert. Kann mit meiner Begründung zusammenhängen oder Abbau von Bürokratie aber es gab keinerlei Probleme.
Viele Grüße
Ist der Antragsteller einer von den beiden Personen? Dann ist das o.k.. Der Antrag wird ja nur von zwei auf eine Person geä. und kein neuer Antrag gestellt. Sollte es sich jetzt aber um eine 3. Person handeln, die nicht im Antrag steht, muss wohl ein neuer Antrag gestellt werden, dann gilt aber die Problematik, dass mit der Maßnahme schon angefangen wurde.