Hallo zusammen, im Dorf gibt es kein Erdgasnetz. Flüssiggas geht auch nicht. Der Ölheizungsbersitzer freut sich derzeit ("ich habe 5000 Liter im Tank und lange reserve").
Ölheizkessel defekt / alt. Kunde möchte Wärmepumpe einbauen und als Spitzenlast einen neuen Ölheizkessel (der alte Ölkessel kommt raus). Für eine Hybridanlage gäbe es wie bekannt 30% Zuschuss.
Der Ölheizkessel wird aber nicht gefördert? Oder doch? Was zählt zu den förderbaren Kosten? Für den jeweiligen alleinigen Einbau eines Öl- oder Gasbrennwertkessels gibt es keine Förderung. Die Betonung liegt auf „alleinig“.
Wenn der Ölheizkessel aber nicht gefördert wird, steht dann auf der Rechnung des Heizungsbauers "Ölheizkessel ausgebaut, Wärmepumpe eingebaut“. Ganz korrekt. Den Einbau des neuen Ölkessels schreibt er auf eine eigene Rechnung. Dann bekommt er mit dem Förderantrag für eine Wärmepumpenanlage 45% Zuschuss?
Richtig?
6 Answers
Hybrid mit Öl geht zwar technisch, wird aber nicht gefördert. Gefördert wird dabei die Wärmepumpe mit 35%. Ich baue Öl aus und Wärmepumpe ein, bekomme also 35 + 10%.
Nochmal: Wenn Sie den alten Ölkessel durch einen neuen Öl-Brennwertkessel ersetzen und eine Wärmepumpe einbauen, ergibt das ein Hybridsystem. Gefördert wird darin nur die Wärmepumpe mit 35 Prozent. Die 10 Prozent Ölaustauschprämie bekommen Sie in diesem Fall NICHT, weil die Wärmepumpe ja keine Ölheizung komplett ersetzt, sondern nur ergänzt.
Bei der Antragstellung werden Sie folgendes gefragt:
"Mit den genannten Maßnahmen wird eine Heizungsanlage, die mit dem Brennstoff Öl betrieben wird, ersetzt. Die Austauschprämie von zusätzlich 10 Prozentpunkten auf den geltenden Fördersatz gemäß 5.3. a) der Richtlinie soll gewährt werden."
Wenn Sie hier "Ja" ankreuzen, ist es Subventionsbetrug, wenn sie nachher an dem Standort noch immer eine Ölheizung betreiben.
Ehrlich gesagt finde ich diese Überlegung mit dem Zuschuss für den neuen Ölkessel schon ziemlich unethisch. Wir versuchen hier mit Steuergeldern CO2 einzusparen und nicht den Staat auszutricksen.
Das Forum für solche Machenschaften zu befragen macht mich sprachlos.....
Ich will nicht den Staat austricksen, sondern ich bemühe mich, für meinen Kunden das maximal Mögliche an Fördermitteln herauszuholen. Ich kann nichts dafür, wenn es im Gesetzestext Lücken gibt, die verschieden interpretiert werden können. Wenn ich dazu da wäre, dem Staat CO2 einzusparen, müsste mich der Staat als Berater bezahlen und für meine Arbeit haften. Mein Arbeitgeber aber ist der Hausbesitzer, er bezahlt mich und er hat folglich ein Recht darauf, optimal beraten zu werden, auch auf dem Gebiet der Förderung. Und die Haftung für falsche Beratung trage ich auch selbst.
"Mit den genannten Maßnahmen wird eine Heizungsanlage, die mit dem Brennstoff Öl betrieben wird, ersetzt. "
Was gibt es da zu interpretieren?
Wenn Sie nicht tricksen wollen, reichen Sie die Rechnung für den Öl-Brennwertkessel mit ein und laden eine Antragstellerunterlage hoch, in der Sie Ihre Interpretation der Richtlinie erläutern.
Falsch. In der Richtlinie steht
"Wird eine Heizungsanlage, die mit dem Brennstoff Öl betrieben wird, ausgetauscht gegen eine Biomasse-Anlage, Wärmepumpe, Hybridanlage...."
In Ihrem Fall ist das kein Austausch. Die 10 Prozent Ölaustauschprämie dürfen Sie daher nicht in Anspruch zu nehmen, egal was in der Rechnung steht. Das wäre Subventionsbetrug.
Der neue Ölkessel selbst wird nicht mehr gefördert, auch nicht als Hybrid mit der Wärmepumpe. Das geht nur mit Gas. Sie können aber den Einbau der Wärmepumpe mit 35 Prozent fördern lassen.