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Steuerliche und rechtliche Aspekte der Existenzgründung

Solo oder mit Beteiligung

Die steuerlichen Besonderheiten orientieren sich an der gesellschaftsrechtlichen Rechtsform. Die Wahl einer Rechtsform ist immer auch ein Akt der Selbstdarstellung des Unternehmens. Außerdem enthält sie zunächst die simple, aber für Geschäftspartner interessante Auskunft, mit wem man es zu tun hat. Ist es nur einer, der persönlich haftet, oder sind es mehrere, die mit ihrem Vermögen für ihre Verbindlichkeiten einstehen? Rechtliche Ausgangslage Als Rechtsformen eines „Unternehmens Energieberater“ kommt zunächst der Einzelunternehmer in Betracht. Schließen sich jedoch mehrere Personen, mindestens zwei, zu einer gemeinschaftlichen Tätigkeit als Energieberater zusammen, so kann diese entweder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine offene Handelsgesellschaft (OHG) darstellen. Selbstverständlich auch möglich ist die Wahl einer Kapitalgesellschaft. Hier bietet sich die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) an. Wobei bei dieser Kapitalgesellschaft im Gegensatz zu den Personengesellschaften ein Mindeststammkapital in Höhe von 25000 Euro zu erbringen ist. Die Haftung der Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft ist bei dieser Form jedoch auch auf das Stammkapital beschränkt. Das Einzelunternehmen Das Einzelunternehmen erfordert keinen speziellen Gründungsvorgang, es entsteht durch Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit. Für die Gründung der GbR beispielsweise sind keinerlei Formalitäten vorgeschrieben, auch nicht ein schriftlicher Vertrag. Es genügt ein sozusagen schlüssiger Abschluss. Das ist der Fall, wenn Energieberater gemeinsam einen gemeins ...

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