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Richard Brink Kleines Einmaleins der Regeln für Kantprofile

Für das Abdecken von Mauern, Attiken, Dachrändern, Schornsteinen oder auch für Fensterbänke haben sich längst Kantprofile in unterschiedlichster Material- und Farbvielfalt etabliert. Gerade im Dachbereich schützen sie sowohl das Mauerwerk als auch die Fassade ganzjährig vor Witterungseinflüssen. Die normativen nationalen und europäischen Vorgaben gewährleisten die Einhaltung wichtiger Standards und beziehen sich auf Aspekte wie allgemeine Einwirkungen und Belastungen, die Abdichtung, die Verarbeitung sowie Maße und Abstände. Gemäß DIN EN 1991-1-4 und DIN 1055 müssen die Kantprofile bestimmten Wind- und Schneelasten standhalten, und je nach Gebäudehöhe variieren sowohl die Anzahl von Haltern und Verbindern als auch ihre Abstände zueinander. Laut DIN 1055 reicht bei Gebäuden bis zu 20 m Höhe ein Abstand von einem Meter aus, bei höheren Bauten reduziert sich dieser auf 0,75 m. Auch die in DIN 18531 beschriebenen Abdichtungsregeln für Dächer, Balkone, Loggien und Laubengänge wirken sich auf die Verarbeitung von Kantprofilen aus. Darüber hinaus sind auch die Fugenbreiten zwischen zwei Bauteilen von hoher Relevanz. Den Bauteilen muss bei Temperaturänderungen ausreichend Spielraum zum ungehinderten Ausdehnen, Zusammenziehen und Verschieben eingeräumt werden. Die DIN 18339 beschreibt die Anforderungen für Klempnerarbeiten am Dach hinsichtlich der Verbindungen und Befestigungen. Generell sind die Kantprofile mit einem Gefälle zur Dachseite auszubilden, damit Niederschlagswasser nicht zur Fassadenseite hin abfließt.

Liegt die Dachneigung bei bis zu 5°, beträgt der Mindestabstand zwischen Dachrandabschluss und Dachfläche 10 cm, bis 10° halbiert sich die Höhe auf 5 cm. Auch der Abstand des Kantprofils zum Rand des Dachabschlusses ist vorgegeben. Bei Gebäudehöhen bis 8 m, 20 m oder über 20 m variiert dieser zwischen 2, 3 oder 10 cm. Gleichzeitig muss bei gleicher Staffelung der Bauwerkshöhe die Unterkante der Profile die Oberkante der Attika an der dachabgewandten Seite um 5, 8 oder 10 cm überdecken. Die Enden der Abdeckungen sind darüber hinaus mit Kopf- oder Maueranschlussstücken zu versehen. Korrosionsbeständige Befestigungsmittel sichern einen beständig festen Sitz der Kantprofile am Mauerwerk.

Genormte Kantprofile, wie sie in unterschiedlichen Varianten von dem Hersteller Richard Brink produziert werden, gewährleisten zusammen mit geschulten Fachbetrieben eine fachgerechte Montage mit hoher optischer Qualität.

Richard Brink, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Tel. (0 52 07) 9 50 40, www.richard-brink.de

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