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EU-Parlament will schärfere Mindestenergiestandards für Gebäude

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des EU-Parlaments hat seinen Standpunkt zur vorgeschlagenen Überarbeitung der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) veröffentlicht. Dem angenommenen Text zufolge sollen alle neuen Gebäude ab 2028 emissionsfrei sein, kommunale Gebäude bereits ab 2026. Die EU-Kommission hatte die Jahre 2030 und 2027 vorgeschlagen. Zudem soll ab 2028 eine Solarpflicht für Neubauten und ab 2032 bei größeren Renovierungen gelten. Wohngebäude müssten dem Vorschlag zufolge bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die Energieeffizienzklasse D erreichen. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssten die gleichen Klassen bis 2027 beziehungsweise 2030 erreichen. Das EU-Parlament geht damit über den Kommissionsvorschlag hinaus, der die Energieeffizienzklassen F und E vorsieht.

Außerdem fordern die Abgeordneten, dass die EU-Länder fossile Heizungen für neue Gebäude und Gebäude, die einer größeren Renovierung, einer umfassenden Sanierung oder einer Erneuerung des Heizungssystems unterzogen werden, ab dem Zeitpunkt der Umsetzung dieser Richtlinie nicht mehr zulässig sind. Bis 2035 sollen sie vollständig aus dem Verkehr gezogen werden – es sei denn, die Europäische Kommission erlaube ihre Verwendung bis 2040. Das Positionspapier muss noch im Plenum bestätigt werden.

Reaktionen auf den Vorschlag des EU-Parlaments

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz begrüßt den Vorschlag zwar, hätte sich aber mehr erhofft. „Im Sinne der Klimaziele wäre mehr Ambition notwendig gewesen, doch mit dieser Kompromisslösung ist ein erster entscheidender und wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Gebäudeeffizienz in Europa erreicht“, sagt Geschäftsführer und Vorstand Christian Noll. Der Beschluss könne erhebliche, dringend benötigte Energieeinsparungen und damit Entlastungen für Mieterinnen und Mieter und andere Gebäudenutzende bringen. Noll fordert die Bundesregierung auf, bereits jetzt zu handeln und strengere Vorgaben zu machen: „Es ist absehbar, dass die Standards kommen. Es gibt daher keinen Grund für die Bundesregierung, mit der Vorbereitung der geforderten nationalen Standards weiter auf Brüssel zu warten.“

Als positiv bezeichnet Geschäftsführerin Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, dass das EU-Parlament bei allen vorgeschlagenen Maßnahmen eine technologieoffene Umsetzung unterstütze. Für sinnvoll hält sie auch die verstärkte Berücksichtigung von netz- bzw. systemdienlichen Aspekten. Nicht zielführend sei hingegen, dass die Abgeordneten den Mitgliedsstaaten zukünftig ermöglichen wollen, individuelle Anforderungen an gasbasierte Technologieoptionen zu stellen. Für energetische Anforderungen an Wärmeerzeuger im EU-Binnenmarkt gelte eigentlich der Ökodesignrahmen, der einzelstaatliche Marktbarrieren verhindern soll.

Alles andere als zufrieden äußert sich Haus & Grund, der Verband der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. „Damit wird der planwirtschaftliche und für alle ungeheuer teure und ineffiziente Weg Richtung Klimaneutralität zementiert“, erklärt Präsident Kai Warnecke. Nach Auffassung des Verbandes sollte der Gebäudesektor möglichst schnell in den europäischen Handel mit CO2-Emissionszertifikaten integriert werden. Dies sei ein kosteneffizientes Mittel, mit dem die Klimaziele punktgenau erreicht werden könnten. Quelle: BDEW / DENEFF / EU-Parlament / Haus & Grund / jb

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