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Alle Artikel zum Thema Baurecht

© BernardaSv / iStock / Getty Images Plus
Baurecht

Vertragsstrafen: Druckmittel mit Tücken

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Vertragsstrafen für die Einhaltung wichtiger Termine eines Bauprojekts sichern den Auftraggeber ab. Sie bauen Druck auf den Auftragnehmer auf und gelten ohne konkreten Schadensnachweis. Damit Vertragsstrafen wirksam werden können, müssen aber einige Spielregeln beachtet werden.

© BernardaSv / iStock / Getty Images Plus
Baurecht

Vertragsstrafen: Druckmittel mit Tücken

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Vertragsstrafen für die Einhaltung wichtiger Termine eines Bauprojekts sichern den Auftraggeber ab. Sie bauen Druck auf den Auftragnehmer auf und gelten ohne konkreten Schadensnachweis. Damit Vertragsstrafen wirksam werden können, müssen aber einige Spielregeln beachtet werden.

© Kardd / iStock / Thinkstock
Baurecht

Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik

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Die allgemein anerkannten Regeln der Technik stellen den Mindeststandard dar, den ein Bauherr bei seinem Gebäude erwarten darf. Wird der Standard unterschritten, ergeben sich Haftungsrisiken für Bauunternehmer und Planer, insbesondere wenn mit dem Bauherrn im Vorfeld nicht ausreichend kommuniziert wurde.

© Kardd / iStock / Thinkstock
Baurecht

Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik

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Die allgemein anerkannten Regeln der Technik stellen den Mindeststandard dar, den ein Bauherr bei seinem Gebäude erwarten darf. Wird der Standard unterschritten, ergeben sich Haftungsrisiken für Bauunternehmer und Planer, insbesondere wenn mit dem Bauherrn im Vorfeld nicht ausreichend kommuniziert wurde.

© RG-vc / iStock / Thinkstock
Baurecht

Hausbesitzer haftet für Schäden an Nachbarhaus

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Hausbesitzer haften, wenn von ihnen beauftragte Handwerker Schäden an fremden Grundstücken verursachen. Das gilt auch dann, wenn sie den Handwerker sorgfältig auswählen und nicht selbst für den Schaden verantwortlich sind.

© RG-vc / iStock / Thinkstock
Baurecht

Hausbesitzer haftet für Schäden an Nachbarhaus

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Hausbesitzer haften, wenn von ihnen beauftragte Handwerker Schäden an fremden Grundstücken verursachen. Das gilt auch dann, wenn sie den Handwerker sorgfältig auswählen und nicht selbst für den Schaden verantwortlich sind.

© BayIka
Baurecht

Das neue Bauvertragsrecht 2018

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Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat zu dem am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ eine Informationsschrift mit den wichtigsten Änderungen veröffentlicht.

© step-film / iStock / Thinkstock
Baurecht

Kritik an Novelle des Bauordnungsrechts

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Gemeinsam mit Spitzenverbänden aus Baugewerbe, Bauindustrie, planenden und beratenden Ingenieuren sowie Prüfingenieuren, übt der VDI deutliche Kritik an der vom DIBt im Auftrag der Länder veröffentlichten Fassung der neuen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).

© SonerCdem / iStock / Thinkstock
Recht

BIM verändert das Baurecht

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Building Information Modeling wird das Bauen in Deutschland grundlegend verändern. Das gilt für die organisatorischen technischen Aspekte von Bauvorhaben, aber auch für deren juristische Begleitung. Dr. Alexander Kappes von der Arge Baurecht erläutert, womit sich die Branchenakteure schon bald auseinandersetzen müssen.

Gratis-App zum Baurecht

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Die App "Handwerk & Recht" für iPhones und und Android Smartphones gibt verständliche Antworten auf die häufigsten Fragen im Baurecht.

GEB-TIPP

Gratis-App: Ratgeber zum Baurecht

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Ab November bietet die App “Handwerk & Recht“ Antworten auf die häufigsten Fragen im Baurecht. Wer sich bis 15.11.2013 unverbindlich für eine Erinnerungs-E-Mail vormerkt, kann ein Baustellen-Smartphone Cat B15 gewinnen.

ARBEITSHILFE

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Fachbuch

Öffentliches Baurecht von A — Z

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Dieses Buch bietet, sortiert nach Stichworten, einen Überblick über das gesamte Öffentliche Baurecht. Es ermöglicht das gezielte Auffinden von Begriffen rund um das Öffentliche Baurecht nebst Angabe der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Da das Bauordnungsrecht Landesrecht ist, erfolgt die...