Das IWU Institut Wohnen und Umwelt hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Auswirkungen der veränderten Heizkostenverordnung ( HeizkostenV ) auf die Abrechnung der Heizkosten in Passivhäusern untersucht und dabei auch die Unklarheiten in den Formulierungen der Verordnung herausgearbeitet. Zusätzlich wurden in der Studie „Heizkosten im Passivhaus. Warmmiete oder Flatrate-Modell. Praxiserfahrungen“ ( Download ) die Aussagen bei den übrigen Ausnahmentatbeständen analysiert. Weiterhin werden in vier Praxisbeispielen verschiedene Varianten einer Abrechnung von Heizkosten in Passivhäusern beschrieben. GLR