Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Sonderprogramm Klimaanpassung für soziale Einrichtungen beschlossen

Mit mehr als 180 weiteren Maßnahmen will die Bundesregierung Deutschland klimafest machen, gegen Risiken durch Hoch- und Niedrigwasser oder gestörte Infrastrukturen, Beeinträchtigungen der Landwirtschaft, Gesundheitsgefahren, Sicherheitsrisiken in der Wirtschaft sowie Herausforderungen des Bevölkerungsschutzes.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze erklärte, sie wolle „eine belastbare bundesweite Datenbasis schaffen und die Finanzierung der Klimaanpassung in Deutschland strategisch ausrichten." Der Fortschrittsbericht 2020 bilanziert die vergangenen fünf Jahre Klimaanpassung durch die Bundesregierung und  gibt einen aktuellen Stand im Hinblick auf Wissen, Strukturen und Handlungsansätze. Der im Bericht enthaltene "Aktionsplan Anpassung III" skizziert mehr als 180 laufende und neue Maßnahmen aller Bundesressorts. Darüber hinaus blickt die Bundesregierung voraus auf die künftige Arbeit, wie zum Beispiel die Entwicklung von konkreten Zielsetzungen für ein klimaresilientes Deutschland in verschiedenen Handlungsfeldern, eine verbesserte Analyse der Wirksamkeit von Maßnahmen sowie eine Kosten-Nutzen-Bewertung zu Klimawandelschäden und Anpassungsausgaben des Bundes.

Um die Anpassung an den Klimawandel zu optimieren, sollen künftig alle Daten zu Schäden und Schadenskosten systematisch in einem bundesweiten Klimaschadenskataster gebündelt werden. Mit dem Aufbau eines bundesweiten Klimaschadenskatasters sollen künftig Schäden und Schadenskosten systematisch registriert werden, um die Daten zur kurz- und langfristigen Planung verfügbar zu machen. Parallel dazu evaluiert die Bundesregierung die bisherigen Ausgaben für die Anpassung an den Klimawandel und welche Mittel zukünftig benötigt werden.

Noch im Oktober 2020 soll das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" an den Start gehen. Damit wendet sich das BMU an Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind. Sie erhalten gezielte Unterstützung, zum Beispiel bei baulichen Veränderungen wie Dach- und Fassadenbegrünung, dem Aufbau schattenspendender Pavillons und Sonnensegeln oder der Anschaffung von Trinkwasserspendern. Soziale Einrichtungen sollen individuelle Beratung sowie die Möglichkeit erhalten, passgenaue Klimaanpassungskonzepte für sich zu entwickeln. Mit Ausbildungs- und Weiterbildungsprogrammen sowie Informationskampagnen werden die Beschäftigten sowie die zu betreuenden Personen und ihre Angehörigen für die Folgen des Klimawandels sensibilisiert. Anträge von finanzschwachen Kommunen und gemeinnützigen Vereinigungen die bis zum 30. Juni 2021 eingehen, können in manchen Fällen bis zu 100 Prozent gefördert werden. Quelle:  BMU / pgl

Bleiben Sie auf dem Laufenden in Sachen Energieberatung und Energiewende mit unserem Newsletter.