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Planungsbüro

Informationen für Planungsbüros zum Coronavirus

Mit der Beschränkung sozialer Kontakte im öffentlichen Bereich und Reaktionen der Auftraggeber auf die Verbreitung des Coronavirus sind Auswirkungen auf Planungsbüros, ihre Beschäftigten und die Bearbeitung von Aufträgen bestenfalls noch eine Frage der Zeit.

Eine erste und von der Bundesregierung dringend empfohlene Maßnahme ist die Verlagerung geeigneter Tätigkeiten ins Homeoffice, schon allein, weil die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes eventuell schwieriger wird und Kinder Betreuung benötigen. Aus Arbeitnehmersicht – aber auch für Arbeitgeber informativ – beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales FAQs zu arbeitsrechtliche Auswirkungen aufgrund der Verbreitung des Coronavirus.

Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld aufgrund des Coronavirus hat die Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt. Informationen über die am 13. März 2020 von Bundestag und Bundesrat im Eilverfahren beschlossene Neuregelung des Kurzarbeitergelds hat Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt. Die Erleichterungen sind rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft getreten und werden auch rückwirkend ausgezahlt. Zudem gibt es den von der Bundesregierung beschlossenen Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus.

Auch die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat auf der Startseite von www.bak.de Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Unterstützung durch die Bundesregierung für Planungsbüros sowie rechtliche Hinweise zum Umgang mit dem Thema Coronavirus zusammengestellt. Auch die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat ein Hinweispapier zu verschiedenen Fragen rund um Auswirkungen durch das Coronavirus veröffentlicht. Darin verweist sie unter anderem auf Erläuterungen von Kapellmann Rechtsanwälte zu Auswirkungen der COVID-19-Epidemie auf Bauprojekte. GLR