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KfW-Förderung Änderungen bei Energieberatung Mittelstand

Die KfW hat mitgeteilt, dass die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Energieberatung Mittelstand am 31. Dezember 2014 planmäßig ausläuft. Die Antragstellung in der Antragsplattform muss spätestens bis zum 15. Dezember 2014 erfolgen, die Empfehlung durch die Regionalpartner gegenüber der KfW in der Regionalpartnerplattform spätestens am 31. Dezember 2014. Die Fristen für die Durchführung und die Abrechnung der Beratung über die Regionalpartner bleiben im Jahr 2015 unverändert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ein Nachfolgeprodukt für das Förderprogramm ab Beginn des Jahres 2015 anbieten. Die genauen Konditionen werden zu einem späteren Zeitpunkt auf der Internetseite des BAFA eingestellt. Die Beraterprofile werden noch bis zum 31. Oktober 2015 in der KfW-Beraterbörse vollständig sichtbar, recherchierbar und auch bearbeitbar sein. Für das Nachfolgeprogramm soll die Listung der Energieberater über die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena) erfolgen. Die Kriterien für den Beratereinsatz im Nachfolgeprogramm werden rechtzeitig vom BAFA bekanntgegeben.

beraterforum.kfw.de

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