Für Neubauvorhaben aus den KfW-Programmen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (151/152, 153, 430) können ab 1. April 2016 auch energetische Planungs- und Baubegleitungsmaßnahmen gefördert werden. Daher wurde das Programm umbenannt in „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“. Gefördert werden kann auch die Erstellung von Zertifikaten für nachhaltiges Bauen. Der Sachverständige oder ein von ihm beauftragter Nachhaltigkeitsauditor kann ein Zertifikat für nachhaltiges Bauen ausstellen. Gefördert werden ausschließlich vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit anerkannte Nachhaltigkeitszertifikate (s. www.nachhaltigesbauen.de ).