Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat am 20. Mai 2019 den 25. Teil (XXV-1) ihrer Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Er beschreibt, wie Schwimmbäder in Wohn- und Nichtwohngebäuden bei EnEV-Berechnungen zu berücksichtigen sind. Sie stehen in einer verlinkten Aufbereitung auf der Internetseite des BBSR ( bit.ly/geb1478 ) und als PDF-Dokumente beim DIBt ( bit.ly/geb1479 ).