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dena Auditorenliste und Schnellcheck zu Energieauditpflicht

Bis zum 5. Dezember dieses Jahres müssen Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition für „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) fallen, gemäß EDL-G erstmals ein Energieaudit durchgeführt haben. Befreit sind Nicht-KMU, wenn sie bis zum Stichtag ein Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet oder damit begonnen haben. Für sie genügt der Nachweis über die Zertifizierung des Systems bis zum 31. Dezember 2016. Die dena bietet dazu verschiedene Werkzeuge an. Mit dem kostenfreien KMU-Schnellcheck des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf www.stromeffizienz.de/KMU-Check können Unternehmen prüfen, ob sie sich in den nächsten Wochen auditieren lassen müssen.  Auf www.stromeffizienz.de/energieaudit  finden Unternehmen und Auditoren die wichtigsten Infos zum Energieaudit sowie zugelassene Energieauditoren. Dort steht auch eine Liste mit Experten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung, die solch ein Energieaudit durchführen dürfen.

www.stromeffizienz.de/energieaudit

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