Das Bundeskabinett hat am 3. Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und den darin enthaltenen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) beschlossen (GEB-Newsletter 2014-29). In einem Informationspapier des Bundesumweltministeriums (BMUB) sind die neun Bausteine des Aktionsprogramms erläutert. Dazu zählt auch die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen als zusätzliche Förderalternative. Die Details hierzu sollen bis Ende Februar mit den Ländern abgestimmt werden.