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BEG: Was die Bundesförderung für effiziente Gebäude an Neuem bringt

Die Förderung der Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) steht bereits fest. Sie wird Ende des Jahres 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bei der Effizienzhaus-Sanierungsförderung sind für den Sommer 2021 folgende Änderungen angekündigt: Die Förderstufe Effizienzhaus 115 fällt weg. Die Stufen Effizienzhaus 100, 85, 70 und 55 bestehen weiter. Die Förderung liegt zwischen 27,5 und 40 Prozent Tilgungszuschuss. Neu wird das Effizienzhaus 40 für Sanierungen kommen mit einem Zuschuss von 45 Prozent.

Zwei neue Zuschläge machen umfassende energetische Sanierung attraktiv

Hinzu kommen künftig zwei mögliche Zuschläge, die EE-Effizienzklasse und der auch bei den Einzelmaßnahmen eingeführte Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Wer erneuerbare Energien nach der Sanierung nutzt, erhält fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld. Damit soll das bisherige Marktanreizprogramm der BAFA für erneuerbare Energien bei Gesamtsanierungen kompensiert werden. Der iSFP-Bonus beträgt bei der Effizienzhaus-Sanierung ebenfalls fünf Prozentpunkte. Bedingung ist, dass der iSFP mit der umfassenden Sanierung vollständig umgesetzt wird und mindestens die dort als Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht.

Bei der EE-Effizienzhausklasse erhöhen sich zudem die förderfähigen Kosten von 120.000 auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. „Wer bisher für ein KfW-Effizienzhaus 55 einen Zuschuss von 40 Prozent und bis zu 48.000 Tilgungszuschuss bekommen hat, erhält nun einen Zuschuss von 55 Prozent und bis zu 82.500 Euro, wenn der Standard Effizienzhaus 40 mit beiden Zuschlägen, der EE-Effizienzhausklasse und dem iSFP-Bonus, erreicht wird.

  • Fragen und Antworten des Bundeswirtschaftsministeriums zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
  • Richtlinien zu Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden veröffentlicht
  • DEN will Energieberatererklärung zum Sanierungsfahrplan
  • Energieexperte Frank Hettler von Zukunft Altbau sieht die veränderten Regelungen als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand an: „Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude stellt eine enorme Verbesserung für Sanierungswillige dar.“

    Ab 2021 gilt bei den Zuschüssen eine verbesserte Einzelmaßnahmenförderung

    Das BEG integriert insgesamt zehn BAFA- und KfW-Förderprogramme ganz oder teilweise. Bereits im Januar 2021 erfolgt die Neuordnung der Einzelmaßnahmenförderung. Wer sich dafür interessiert, kann wie bisher zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Tilgungszuschuss wählen. Die neue Kreditvariante wird erst ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung stehen. Bis dahin gelten die alten Förderregeln der KfW.

    Die am 1. Januar 2020 eingeführten Zuschüsse für Einzelmaßnahmen ändern sich nicht. Wer jedoch künftig eine geförderte Gebäudeenergieberatung inklusive eines iSFP für Wohngebäude durchführen lässt oder bereits einen vom Bund geförderten Sanierungsfahrplan vorliegen hat und eine Maßnahme daraus realisiert, bekommt einen Förderbonus von fünf Prozentpunkten bei der Umsetzung. Die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung wird dadurch nochmal deutlich attraktiver. 

    Wer mit einer Biomasseheizung oder einer Wärmepumpe den alten Ölkessel ersetzt, erhält vom Staat 50 anstatt 45 Prozent der Investitionskosten gezahlt. Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel steigt der Investitionszuschuss von 40 auf 45 Prozent, wenn eine Ölheizung ausgetauscht wird. Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke, neue Fenster sowie Lüftungsanlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung erhalten 20 Prozent Zuschuss. Mit dem iSFP-Bonus gibt es 25 Prozent. Die Obergrenze bei den förderfähigen Kosten wurde von 50.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht.

    Die Einzelmaßnahmen lassen sich über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragen. Auch der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge. Es muss jedoch eine Verbesserung der energetischen Qualität erfolgen, sonst gibt es kein Geld. Um Missbrauch vorzubeugen, solle es künftig – auch bei den Einzelmaßnahmen – verstärkte Kontrollen vor Ort geben. Antragsberechtigt sind neben Eigentümern auch Contractoren, Mieter und Pächter. Sie benötigen für den Antrag eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers.

    Auch für Baubegleitung gibt es mehr Geld

    Die Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten berechtigt ebenfalls zu mehr Fördergeld. Für eine qualifizierte Baubegleitung gewährt der Staat bislang Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der Kosten, bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben. Dieser Betrag steigt nun bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf maximal 5.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern auf bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf 20.000 Euro. Der Zuschuss wird zusätzlich zu den Geldern der anderen Sanierungsmaßnahmen gewährt.

    Für die Einzelmaßnahmen nimmt künftig das BAFA die Anträge für Zuschüsse an, die KfW ab 1. Juli 2021 die Anträge für Kredite. Für die ab dem Juli startende BEG-Zuschuss- und Kreditförderung für Gesamtsanierungen, die sogenannte Effizienzhaus-Förderung, bleibt ausschließlich die KfW zuständig. Bis dahin gelten für Gesamtsanierungen die alten KfW-Förderregeln. Ab 2023 soll das BAFA alle Zuschussanträge bearbeiten und die KfW für alle Kreditvarianten zuständig sein. Quelle: Zukunft Altbau / jb

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