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2. Stufe der BEG bringt Boni wie mehr Geld für Nichtwohngebäude

Neu ist die Einführung von so genannten Erneuerbare Energien-Paketen. Hier gibt es Plus bei der Förderung in Höhe von 2,5 Prozent bei Neubauten und von fünf Prozent bei Sanierungen, wenn das installierte Erneuerbare-Energien-Paket mindestens 55 Prozent des Leistungsbedarfs deckt. Der Bonus steigert außerdem die förderfähigen Kosten auf 150 000 Euro je Wohneinheit.

Nachhaltigkeit bringt einen Bonus

Neu ist auch Bonus für Nachhaltigkeitszertifizierung. Analog zum Erneuerbaren-Bonus gibt es ein Förderplus von 5 Prozent. NH- und EE-Klassen sind nicht kombinierbar.

In der Sanierung gibt es außerdem bei der Sanierung in mehreren Schritten auf Basis eines individuellen Sanierungsfahrplans einen Bonus von 5 Prozent bei jedem Sanierungsschritt.

Effizienzhaus 115 entfällt, Effizienzhaus 40 in der Sanierung kommt

In der Sanierung entfällt das KfW Effizienzhaus 115.  Stattdessen gibt es in der Sanierung die Stufe Effizienzhaus 40. Die drei Standards für Effizienzgebäude Denkmalschutz, Effizienzgebäude 100 und Effizienzgebäude 70 werden jeweils um 7,5 Prozentpunkte bessergestellt.

Bei Fördervorhaben, für die ein Bauantrag erforderlich ist, kann dieser vor Antragstellung bei BAFA und KfW gestellt werden. Auch Verträge über Planungs- und Beratungsleistungen lösen keinen förderschädlichen Vorhabensbeginn aus und dürfen ausdrücklich vor Antragstellung erfolgen.

Auch für Nichtwohngebäude gibt es reine Zuschüsse

Neu im Bereich der Nichtwohngebäude ist die Möglichkeit, bei Eigenfinanzierung einen Zuschuss zu erhalten. Bislang war nur die Kreditvariante möglich. Die förderfähigen Kosten steigen um fünf Millionen auf 30 Millionen Euro. Statt bis zu 275 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche sind nun maximal 2.000 Euro anrechenbar. Für eine qualifizierte Baubegleitung gewährt der Staat Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der Kosten. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf zehn Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt bis zu 40.000 Euro pro Vorhaben. Der Zuschuss wird zusätzlich zu den Geldern der anderen Sanierungsmaßnahmen gewährt.

In der BEG WG und NWG werden stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen) und Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung mitgefördert, wenn für diese Anlagen keine Förderung bzw. Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen wird.

Sommerlicher Wärmeschutz ist bei der Förderung nachzuweisen

Das BMWi weist in seinen FAQ außerdem darauf hin, dass in der Sanierung der Nachweis, dass der sommerliche Wärmeschutz eingehalten wurde, zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen im Förderprogramm BEG notwendig ist.

Förderung der Baubegleitung auch bei Nichtwohngebäuden

Leistungen von Sachverständigen zur Nachweiserstellung, zur Baubegleitung und zur Zertifizierung der Nachhaltigkeit werden einheitlich mit 50 Prozent  der Kosten bezuschusst. Bei  Effizienzhäusern gibt es dafür maximal 10.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 4.000 Euro je Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser bis zu insgesamt 40.000 Euro.

Bei Nichtwohngebäuden wurde die Förderung der Baubegleitung neu eingeführt. Die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt bei Effizienzgebäuden 10 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal jedoch 40.000 Euro. pgl

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