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verbraucherzentrale Nrw

Neue Verordnung kein Kündigungsgrund

Neue Rechtsverordnungen, um den Wettbewerb bei Strom und Gas anzukurbeln, haben Verbrauchern Post ihres Versorgers beschert. Mit der Mitteilung über die Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragskündigungen bis hin zur automatischen Annahme neuer Vertragsbedingungen verwirren derzeit Strom- und Gasanbieter ihre Kunden. Das Zeitfenster ist allerdings noch bis 8. November 2007 geöffnet. Denn bis dahin müssen alle Verträge auf die Vorgaben der neuen Grundversorgungsverordnung Strom und Gas umgestellt sein, so die Verbraucherzentrale NRW. Es müssten in der Regel aber weder alte Verträge gekündigt werden noch darf die Vertragsumstellung Anlass für eine Preiserhöhung sein. Per Verordnung ist Gas- und Stromanbietern nun vorgeschrieben, Preisänderungen mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt zu machen und dem Kunden schriftlich mitzuteilen. Haben aber Kunden Einwände erhoben, geraten sie nach der neuen Rechtsverordnung nicht in Zahlungsverzug und der Versorger darf deshalb keine Liefersperre androhen oder verhängen. Außerdem muss säumigen Zahlern jetzt eine Sperre mit einer Frist von mindestens vier Wochen angekündigt werden. Auch sollten Kunden die Umstellung zur Suche nach dem günstigsten Angebot nutzen, gibt die Verbraucherzentrale NRW den Tipp.

https://www.verbraucherzentrale.nrw/

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