Ein primäres Ziel der Landesregierung ist es, den Kohlendioxidausstoß von Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg nachhaltig und effizient zu senken. Deshalb hat sie jetzt die Antragsfrist für das Kommunale CO 2 -Minderungsprogramm bis einschließlich 31. Oktober 2010 verlängert. Es richtet sich an Gemeinden und Landkreise des Landes Baden-Württemberg, deren Mehrheitsgesellschaften sowie selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts. Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden. Der Zuschuss wird an der Höhe der erzielten CO 2 -Minderung gemessen. Anträge können bei der Landesenergieagentur KEA eingereicht werden. Die Förderbedingungen und Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm stehen im Internet bereit.
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