Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll das Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung künftig ausschließlich über ein elektronisches Verfahren im Internet abgewickelt werden. Der neue Ablauf soll mit der neuen Richtlinie zur Pflicht werden, die ab Anfang Oktober in Kraft treten soll. Berater, die bereits für das bisherige Förderprogramm anerkannt sind, müssen sich einmalig über das Internet für die elektronische Antragsstellung registrieren. Unterlagen müssen dazu nicht eingereicht werden. Die Berater erhalten danach eine neue Beraternummer. Die Beraterliste ( BAFA-Liste ) wird künftig durch eine Datenbankabfrage ersetzt, mit deren Hilfe alle antragsberechtigten Berater eines Postleitzahlengebietes angezeigt werden. Die große Nachfrage in diesem Jahr hat die Neuregelung der bisherigen Strukturen erforderlich gemacht.
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Vor-Ort-Beratungsprogramm künftig online
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