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Studie untersucht kommunale Konzepte zur Treibhausgasneutralität

Nach einer Einleitung folgt die Abgrenzung der Begriffe Klima- und Treibhausgasneutralität. Im weiteren Verlauf der Studie, die auf der Master-Arbeit von Evelina Stober beruht, wird der Begriff der Treibhausgasneutralität definiert und ein Überblick über die Entwicklung des kommunalen Klimaschutzes seit den 1990-er Jahren erarbeitet.

Das zentrale Kapitel der Untersuchung analysiert exemplarisch sechs Klimaschutzkonzepte, die das Ziel verfolgen, die Treibhausgasneutralität (THGN) vor 2045 zu erreichen. Untersucht wurden die Kommunen Marburg und Münster für das THGN-Ziel 2030, Konstanz und München für 2035 sowie Traunstein und Steinfurt für das Jahr 2040. Für jede Kommune werden die Umstände für das THGN-Ziel erläutert, sowie die aktuellste THG-Bilanz vorgestellt.

Die Definition der „Klimaneutralität“ ist in allen untersuchten Kommunen sehr unterschiedlich. Einige lassen auch ein gewisses THG-Restbudget zu. Eine Kompensation wird in vielen Kommunen nur als letzte Möglichkeit zur Erreichung des Ziels angesehen, wenn verbliebene oder nicht vermeidbare THG-Emissionen ausgeglichen werden müssen.

Der Prozess zur Erstellung eines Konzepts ist in den Kommunen sehr individuell, auch wenn oftmals ein externes Fachbüro mit einbezogen wurde oder eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stattfand. Die Expertin empfiehlt Kommunen eine gestufte Beteiligung.

Als Ergebnis des gesamten Prozesses zum Beschluss eines ambitionierten THGN-Ziels sehen die Hälfte der Fallkommunen eine Diskrepanz zwischen den geplanten Maßnahmen aus ihrem Konzept und dem Ziel. Die Autorin der Untersuchung ist der Ansicht, dass keine Kommune das Ziel erreichen kann, wenn nicht die Rahmenbedingungen entsprechend ausgelegt sind und die höheren Ebenen (Länder, Bund, EU) die eigenen Klimaschutzziele konsequent verfolgen. Eines der Ergebnisse ist auch, dass vor allem beim Ordnungsrecht Defizite in der rechtssicheren Umsetzbarkeit auf kommunaler Ebene bestehen.

Der Deutsche Städtetag hat zum Thema Klimaschutzkonzepte  im Juni 2022 ein Papier vorgelegt und fordert darin vor allem weniger Bürokratie und mehr Optionen: „Klassische Förderprogramme mit engen technischen Verwendungsvorgaben und aufwändigen sowie langwierigen Verfahren werden nicht den nötigen Erfolg ermöglichen. Die Kommunen müssen bei der Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen viel mehr Flexibilität und in größtem Umfang Wahlmöglichkeiten haben.“ Quelle: UBA / Städtetag / pgl

Download der kompletten Studie

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