Nicht nur fossil betriebene Heizungen in größeren Gebäuden müssen regelmäßig geprüft werden – die Pflicht gilt auch für Wärmepumpen. Die ersten Anlagen sind im Januar 2026
unter die Prüfpflicht gefallen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.
Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer müssen die Anlagen nach einer vollständigen Heizperiode – spätestens aber zwei Jahre nach der Inbetriebnahme -
untersuchen lassen. Die Regelung betrifft wassergeführte Luft-, Wasser- und Erdreichwärmepumpen, die nach dem 31. Dezember 2023 in größeren Gebäuden ab sechs Wohnungen eingebaut wurden. Sie gilt auch für Gebäudenetze mit mindestens sechs angeschlossenen Wohneinheiten.
Gesetzliche Grundlage ist der Paragraf 60a des Gebäudeenergiegesetzes. Die Prüfung soll einen effizienten Betrieb sicherstellen. Ausgenommen sind Brauchwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen, sogenannte Klimageräte, sowie Wärmepumpen, die einer Fernkontrolle unterliegen.
Fachleute geben Hinweise zur Optimierung
Die Prüfung erfolgt nach dem ersten Mal alle fünf Jahre. Zum Umfang gehören unter anderem das Überprüfen der Regelparameter wie Heizkurve, Heizgrenztemperatur und Pumpeneinstellung sowie der Nachweis eines hydraulischen Abgleichs. Fachpersonen werten zudem die Jahresarbeitszahl aus und geben Hinweise zur Optimierung, falls größere Abweichungen zu den erwarteten Werten auftreten. Stellen die Fachleute einen Optimierungsbedarf fest, ist dieser
innerhalb von einem Jahr umzusetzen.
Fachleute wie Schornsteinfeger, Heizungs- und Kälteanlagenbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Elektrotechniker oder Energieberatende dürfen die Prüfungen durchführen. Sie müssen jedoch eine Fortbildung absolviert haben, in der die Prüfung von Wärmepumpen ein Bestandteil ist. Das Ergebnis der Prüfung wird schriftlich dokumentiert. Quelle: Zukunft Altbau / ms