Es handelt sich um ein Feuerwehrhaus, das zweiseitig angebaut werden soll (Nichtwohngebäude).
Muss für den GEG-Nachweis im Rahmen des Bauantrags das gesamte Gebäude (also Bestand + Anbauten) als Einheit bilanziert und dargestellt werden, oder werden die beiden Anbauten jeweils separat als eigene Gebäude betrachtet und entsprechend einzeln nachgewiesen?
Ich freue mich über eine fachlich weiterführende Einschätzung dazu.
Gruß
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