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Treibhausgasemission

Guten Tag,

ich hätte da mal eine ( wahrscheinlich blöde ) Frage.

Im Verbrauchsausweis muss ja auch die Treibhausgasemission angegeben werden. Es geht um die Berechnung.

Beispiel. Primärenergiebedarf 142,8 kWh/qm.a 

Energieträger Heizöl......Emissionsfaktor 310

Berechnung wäre dann 142,8 x 310 = 44268 kg CO2 Äquivalent / qm.a

Ist das so richtig? 

9 Antworten

Das wär n`bischen viel...  Der Emissionsfaktor ist in GRAMM angegeben. Also wären das 44kg  CO2/m²a

.........vielen Dank.

Genau deswegen hatte ich gefragt, kam mir auch etwas sehr viel vor..............

Antwort auf von post@lorenzen…

Guten Tag,

der Primärenergiefaktor wird nicht zur Berechnung herangezogen. 

Die Endenergie ist entscheidend! 

1.000 Liter HEL mal 10,08 kWh/Liter ergeben 10.080 kWh.

Und der Emissions-Faktor von Heizöl (HEL) ist 266 g CO2 pro kWh (UBA 2016).

Und 10.080 kWh ergeben dann 2,68 t CO2 (bzw. exakt 2.678,8 kg).

 

 

Guten Tag,

für die Berechnung der CO2-Bepreisung mag das korrekt sein (Endenergie, 266 g CO2/kWh für Heizöl). Für den Energieausweis sind aber die Daten aus dem Gebäudeenergiegesetz maßgebend, d.h. Primärenergiebedarf bzw. -verbrauch multipliziert mit Emissionsfaktor (310 g CO2 Äquivalent/ kWh für Heizöl gem. GEG Anlage 9).  

MfG

Antwort auf von kensmann@gmx.de

d.h. Primärenergiebedarf bzw. -verbrauch multipliziert mit Emissionsfaktor (310 g CO2 Äquivalent/ kWh für Heizöl gem. GEG Anlage 9).

Nein!
Endenergie, nicht Primärenergie.

siehe GEG Anlage 9 Punkt 1.a)
...aus dem Produkt des nach § 20 oder nach § 21 ermittelten endenergetischen Bedarfswerts des Gebäudes bezüglich des betreffenden Energieträgers und dem auf die eingesetzte Energiemenge bezogenen Emissionsfaktor nach Nummer 3.

bzw. GEG Anlage 9 Punkt 2.
...als Summe der Energieverbrauchswerte aus dem Energieverbrauchsausweis bezüglich der einzelnen Energieträger, jeweils multipliziert mit den entsprechenden Emissionsfaktoren nach Nummer 3.

Steht im Widerspruch mit den Angaben in GEG §85 -Angaben im Energieausweis - (2), dort heißt es: 

"... nach Maßgabe von Absatz 6 die sich aus dem Jahres-Primärenergiebedarf ergebenden Treibhausgasemissionen, ausgewiesen als äquivalente Kohlendioxidemissionen, in Kilogramm pro Jahr und Quadratmeter der Gebäudenutzfläche bei Wohngebäuden oder der Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden"    

Widerspruch sehe ich hier nicht.
Unpräzise ausgedrückt? Absolut.
Der Primärenergiebedarf beruht auf einem Endenergiebedarf. Entsprechend GEG Anlage 9 1. und GEG Anlage 9 2. gelten die Emissionswerte von GEG Anlage 9 3. für die Endenergie.
Um also nach GEG §85 die sich aus dem Primärenergiebedarf ergebenden Emissionen zu berechnen ist als erstes der dem Primärenergiewert zugrunde liegende Endenergiebedarf zu ermitteln. Dieser Schritt ist natürlich sinnlos, da die Endenergiewerte ja schon Grundlage der Primärenergiebedarfberechnung waren. Dann werden mit dem Endenergiewerten und den Emissionsfaktoren die Emissionen ermittelt. 
Voilà - wir haben die sich aus dem Primärenergiebedarf ergebenden Emissionen berechnet.

Das kann man doch ganz leicht nachprüfen, denn die Software macht das alles automatisch, da muss man nichts selber rechnen.

Die Treibhausgasemissionen können nur auf Endenergie und Energieträger berechnet werden. In diesem Fall ist Heizöl (Angaben in kWh) und Hilfsenergie Strom mit anderen Faktoren ist immer dabei. Diese Werte müssen dann addiert werden. 

Die Berechnung der Treibhausgasemissionen beruht darauf, einen Endenergiebedarf mit einem zum jeweiligen Energieträger gehörenden Emissionsfaktor zu multiplizieren. Die Emissionsfaktoren sind in Anlage 9 des GEG enthalten.

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