Liebe Kollegen und Fachplaner,
ich habe aktuell ein KFW Haus 55 EE in Planung. Die Thermische Hülle des Gebäudes besteht u.A. aus einer zukünftig gedämmten Fläche. Es handelt sich hier um eine Terrasse im EG. Diese Terrassenfläche grenzt vollständig an Wohnraum im Kellergeschoss. Das Satteldach ragt vollständig über diese Fläche und überdeckt sie. Dieses Volumen zwischen Dach und Terrasse grenzt an Außenluft.
Ist diese Fläche als "Dach" (Oberster Gebäudeabschluss) anzusetzen und damit ein U-Wert von höchstens 0.14W/°Cm² anzusetzen oder wie sollte eine solche Fläche normgerecht behandelt werden?
Ich danke euch für die Rückmeldung in dieser Sache.
Viele Grüße,
A.V.
2 Antworten
Dieses Volumen zwischen Dach und Terrasse grenzt an Außenluft.
Nein. So wie ich es sehe, und T. Grüdl nach seiner Skizze auch, ist das Außenluft.
Ist diese Fläche als "Dach" (Oberster Gebäudeabschluss) anzusetzen und damit ein U-Wert von höchstens 0.14W/°Cm² anzusetzen...
Ja und nein.
Ja, das Bauteil ist ein Flachdach.
Nein zu den 0,14 W/m²K. Das wäre der Grenzwert für Einzelmaßnahmen beim BAFA. Da es sich aber um ein Effizienzhaus handeln soll gilt dieser Wert nicht. Dann gilt der H'T Wert.
Dadurch gibt es keinen festen Grenzwert für ein bestimmtes Bauteil und es kann zwischen den Bauteilen ausgeglichen werden.
Aber selbst wenn ich nicht zwischen den Bauteilen ausgleiche ist der Grenzwert nicht fest, sondern hängt noch vom für das Effizienzhaus angesetzten Wärmebrückenzuschlag ab.
Als erforderlicher Wert für ein Flachdach bei einem WB-Ansatz von 0,05 W/m²K ergibt sich dann:
((0,20 W/m²K + 0,05 W/m²K) * 0,7) - 0,05 W/m²K = 0,125 W/m²K
((Referenzwert + Referenz-WB-Zuschlag) * 70% für EH55) - angesetzter WB-Zuschlag = Anforderungswert
Erst wenn man einen WB-Zuschlag von 0,03 W/m²K ansetzt kommt man etwa auf die 0,14 W/m²K.
((0,20 W/m²K + 0,05 W/m²K) * 0,7) - 0,03 W/m²K = 0,145 W/m²K
Terrassenboden = Flachdach
Auskragende Decke bzw. Überdachung = Decke gegen Außenluft.