Moin,
folgende Situation:
- Vor-Ort Überprüfung der Ist-Situation mit Empfehlung, ob ein Sanierungsfahrplan sinnvoll ist.
- Abschlagsrechnung für Beratung bis dahin.
- Empfehlung, iSFP zu erstellen.
- Antrag wird gestellt.
Frage: Kann die Abschlagsrechnung bei den Kosten für den iSFP mit einbezogen werden, obwohl sie vor der Antragstellung gestellt wurde, da diese Kosten ja nicht noch einmal erforderlich sind?
Seid gegrüßt
Robert
5 Antworten
Auch wenn die Abschlagsrechnung vor dem Antrag gestellt wurde?
das interpretiere ich so, das oben ist die Originalantwort des Bafa
Das Kosten vor der Antragstellung anfallen ist ja klar, weil man als EEE ja auch schon vorher tätig ist. Tatsächlich ist die Frage, ob auch dafür schon eine Rechnung gestellt werden darf. Ich mache das nicht, weil ich vermutlich einmal irgendwann einen Hinweis dazu gelesen habe. Ich weiß aber nicht mehr wo.
Interessant wäre es, wenn andere Forums-Teilnehmer schon einmal vor Antragstellung eine Abschlagsrechnung geschrieben haben und das BAFA dies anerkannt hat.
Wenn der Beratene einen iSFP beauftragt, würde ich niemals eine Abschlagsrechnung schreiben.
Lohnt sich der Aufwand dafür? Nein! Und dann eventuell noch Diskussionen mit dem BAFA?
Antwort vom BAFA 05.05.2025:
ja, diese Kosten können berücksichtigt werden, auch wenn diese vor Antragstellung angefallen sind.