Guten Tag zusammen,
in der zweiten Änderung der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 16.09.2022 heißt es:
..." 2. Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Wohngebäuden nach Nummer 8.3.1 Buchstabe a wird gedeckelt auf insgesamt maximal 600 000 Euro pro Gebäude. ..."
Ist das die Summe, die vorher mit 60.000 € pro Antragsteller bzw. pro Objekt und Jahr gedeckelt war? Wenn ja würde das ja bedeuten, dass ich bei größeren Sanierungsmaßnahmen ggf. nur noch 'einen' Gesamtzuschussantrag stellen muss, in welchem ich dann z.B. die Geamtkosten für Alles (z.B. WDVS, Fenster- + Heizungserneuerung, Dämmung oberste Geschossdecke und Kellerdecke unterseitig) ansetzten kann. Nur einen Zuschussantrag für eine z.B. solch umfangreiche energetische Sanierung zu stellen scheiterte bisher ja daran, dass die fördefähigen Investitionskosten pro Objekt und Kalenderjahr auf 60.000 € gedeckelt waren und eine solch umfangreiche energetische Sanierung im Normalfall ja auf mehr als 60.000 € förderfähige Investitionskosten kommt.
Sehe ich das so richtig bzw. warum ist das wieder mal so relativ leise und unbemerkt, zumindest ohne große Kommunkation des Bafa-Bundesamtes, abgelaufen?
Das sehen SIe leider nicht ganz richtig :(
Die Deckelung von 60tsd gilt immer noch- wie bisher PRO WOHNEINHEIT ! Wenn ein Gebäude (MFH) mehr als 10 Wohneinheiten hat, wird nun abgedeckelt auf 600tsd für die jährlich beantragbaren Kosten...also insgesamt eine Verschlechterung der Förderlage ( Habe gerade ein Hochhaus mit 50 WE am Wickel - Fassade neu, Fenster neu,Dach neu -> wird knapp mit 600tsd)