Hallo Kollegen,
ich bin Heizungsbauer und Energieberater. Nachdem meine Hybridanlage ein Alter erreicht hat, wo ich über eine neue Anlage nachdenken muss, will ich von Gashybrid mit Wärmepumpe zu 100% auf Wärmepumpe.
Nun habe ich aber noch das Problem, dass ich nicht weiß, wie ich zu der Förderung komme:
- ich als Heizungsbauer darf mir als Privatperson ja keine Rechnung stellen
- wenn ich nur die Rechnung über die Wärmepumpe vom Großhandel einreiche, fehlt aber der Nachweis, dass die Anlage von einer Fachfirma eingebaut wurde bzw. wird ja Eigenleistung ( die ich ja im Prinzip machen würde ) nicht gefördert
Hat ein GEB (HWK), der ja zwangsläufig das gleiche Problem hat, hier eine Antwort?
5 Antworten
Wer ist denn der Zuschussnehmer? Deine Frau oder du? Du kannst dir selbst eine Rechnung schreiben, musst diese aber dann auch wieder versteuern. Hier ist ein spitzer Bleistift gefragt.
Andere Variante: §35c EStG, wenn ihr getrennte Einkommensteuer macht.
Ist Ihr Betrieb eine GmbH? Wenn ja, sehe ich da kein Problem, da eine GmbH eine eigene juristische Person darstellt.
Ich hatte dieselbe Fragestellung für einen befreundeten Stuckateur mit eigenem Betrieb und hab bei der KfW (EM Kredit) nachgefragt:
"Guten Tag,
ich bin Energieberater, ein Kunde von mir möchte ein in seinem Besitz befindliches 6 Familienhaus energetisch sanieren.
Der Kunde ist Inhaber eines Gipser- und Malergeschäftes (Personengesellschaft) welches WDVS anbietet.
Er möchte gerne die Leistungen bzgl. Fassadendämmung und Dämmung der Kellerdecke von seiner eigenen Firma erbringen lassen.
Ist dieses Vorhaben förderfähig?"
Hierzu die Antwort der KfW:
"vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Förderprogrammes „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“.
Voraussetzung für die Anerkennung förderfähiger Materialkosten ist der Einbau durch ein Fachunternehmen. Fachunternehmen sind solche, die sich gewerblich mit der Erbringung entsprechender Handwerksleistungen befassen. Eine private Durchführung, auch von Handwerkern, ist nicht förderfähig. Notwendig ist eine gewerbliche Durchführung, nachgewiesen durch eine Rechnungstellung an den Gebäudeeigentümer. Aus welchem Vermögen diese Rechnung, d.h. die Schuld des Gebäudeeigentümers bezahlt wird, ist unerheblich. Steuerrechtliche Fragen zu einer potentiellen Gewinnentnahme werden bei Antragsprüfung der BEG EM nicht geprüft. "
Hallo, dieser Fall kommt mir sehr gelegen.
Ein Kunde ist Fachunternehmer und will für eine seiner Privatwohnungen Sanierungsmaßnahmen durchführen. Nun war die Frage ob und in welcher Form die Rechnungstellung erfolgen soll.
Wäre es vielleicht möglich, bei Bedarf die Ticket Nr. zu erhalten.
Aber nur gedanklich mal die Frage, was passiert mit der MwSt. (Es handelt sich um die Privatwohnung des Unternehmers)
19% werden in der Rechnung ausgewiesen und nach der Bezahlung auch wieder abgeführt ans FA.
Der Rechnungsempfänger reicht die Kosten bei Bafa/KfW ein und bekommt auch Förderung vom Gesamtbetrag (Brutto).
Ist das so richtig?
Gerhard
Nun das hast du etwas 'Pech' ...bzw Glück....du kannst ja ne Menge sparen wenn die Arbeiten selbst gemacht werden ....
Aber Förderung gibts nur auf Fachunternehmerrechnungen ... Hier müsste deine Firma an dich eine Rechnung stellen und das Geld müsste fließen.
Wir EB habe ja auch 'Pech' mit dem ISFP Bonus....den gibt es nicht für uns :(