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Wann nach KFW Genehmigung Start Neubau?

Guten Tag,

ich plane derzeit am elterlichen Gründstück einen Anbau zu realisieren. Leider sind ja wie bekannt alle KfW Förderungen für Neubauten ausgesetzt worden. Ich habe trotz der aktuell schwierigen Lage die Hoffnung, dass zu Mitte/Ende des Jahres das KFW40-Programm neu angeboten wird. 
 

Mal angenommen ich möchte im kommenden Jahr mit dem Hausbau beginnen, könnte ich dann in diesem Jahr bereits einen Antrag zu stellen obwohl der Beginn des Baus erst einige Zeit später starten wird? Danke vorab. Bitte habt Nachsicht bei mir. Das Feld ist für mich komplett neu :-/

2 Answers

Ohne die Situation genau zu kennen, würde ich probieren den Anbau als Sanierung fördern zu lassen. Zum einen sind die Förderquoten höher zum Anderen läuft das Programm und eine Antragsstellung wäre jederzeit möglich. 

Ob der Anbau als Neubau oder als Sanierung bilanziert werden kann, ist in den Technischen FAQ ab Seite 9 geregelt. Es gibt drei Fälle:

1. Anbau ist separate Wohneinheit, in der  keine bisher schon beheizten Flächen enthalten sind

Der Anbau wird als Neubau getrennt bilanziert und gefördert (derzeit eben noch nicht, hoffentlich bald mal dann als Effizienzhaus 40).

2. Anbau ist separate Wohneinheit, in der  keine bisher schon beheizten Flächen enthalten sind

Alternativ kann in dieser Konstellation auch das Gesamtgebäude als Sanierung  bilanziert und gefördert werden. Die  neu hinzugekommende Wohneinheit darf dann aber bei der Berechnung der maximal förderfähigen Kosten NICHT berücksichtigt werden.

3. Wohneinheit des Anbaus bezieht bisher schon beheizte Flächen mit ein oder es entsteht durch den Anbau gar keine neue Wohneinheit

Gesamtgebäude wird als Sanierung bilanziert und betrachtet, es zählen dann alle Wohneinheiten, die nach der Sanierung bestehen.

Wenn Sie kein Effizienzhaus aus dem Gebäude machen können oder wollen, wäre  auch eine Förderung der einzelnen Bauteile als Einzelmaßnahme möglich. Es gelten dann  die technischen Mindestanforderungen aus dem BEG EM. Die Ermittlung der Zahl der Wohneinheiten erfolgt analog zur oben genannten Regel.

Selbstverständlich können Sie den Antrag schon jetzt stellen, Sie haben dann zwei Jahre Zeit für die Umsetzung mit der Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung dieser Frist um ein weiteres Jahr zu stellen.

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