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Solarthermie BEG-EM vs. Klimaschutzgesetze regional

Hallo Kolleg*innen,

bei mir ergibt sich gerade eine Frage nach der Dimensionierung von Solarthermie-Anlagen:  Die BEG-EM Richtlinie schreibt für die Förderung vor, das 25% der Gebäudeheizlast erfüllt sein müssen. Vereinfachte Berechnung der Solarleistung über 635 W/m² Brutto-Kollektorfläche...  So weit, so gut, so simpel .

Das Klimaschutzgesetz Hamburg oder Schleswig-Holstein sagt, es müssen beim Kesseltausch 15% Solarthermie sein, bezogen auf den jährlichen Wärmebedarf. Das ist eine gänzlich andere Berechnungsmethode und führt teilweise zur 2-3 fachen erforderlichen Kollektorfläche... Oder vereinfachter Nachweis mit 0,04/0,03 m² Absorberfläche pro m² beheizte Wohnfläche...   Da kommen ja deutlich größere Solaranlagen raus :(

Zudem ist bemerkenswert, dass die 25% Anteil gemäß BEG-EM förderfähig sind, aber die 15% laut Klimaschutzgesetz die Förderanforderungen um ein mehrfaches übersteigen. Ist die BEG-EM also zu "lasch" in den Anforderungen ? Oder das Klimaschutzgesetz zu hart ? 

Hat jemand eine EInschätzung ?  Besten Dank und Grüße aus HH

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